In Heerlen können Sie einen festen, vorübergehenden oder saisonalen Standplatz bekommen. Dabei handelt es sich um einen Platz für Standbetreiber mit einer maximalen Fläche von 24 Quadratmetern. Sie können diese Plätze auch außerhalb der festen Märkte und Marktzeiten nutzen.

Kosten

Sie werden für das Spielfeld im Jahr 2024 bezahlen:

  • 19,60 € Gebühren
  • 2,92 € pro laufenden Meter 

Beschreibung

Einen städtischen Stand können Sie nur mit einem beweglichen Stand oder einem mobilen Fahrzeug/Verkaufswagen besetzen. Denken Sie zum Beispiel an einen Oliebollen- oder Nussstand. Voll ist voll. Wenn es an den verfügbaren Standorten keinen Platz mehr gibt, setzen wir Sie in der Reihenfolge der Anmeldung auf eine Warteliste.

Die Standorte für städtische Stände sind:

  • Bongerd
  • Burgemeester van Grunsvenplein
  • Corneliusplatz
  • Gebrookerplein
  • Bautscherweg
  • Weltertuijnstraat
  • Gebrookerplein
  • van Weerden Poelmanstraat.

In den Monaten November und Dezember wird es zusätzliche Oliebollenstände geben:

  • Bahnhofstraße
  • Gebrookerplein
  • Corneliusplatz
  • Bautscherweg

Bedingungen

An den Tagen/Stunden des städtischen Warenmarktes und des Lebensmittel- und Blumenmarktes vergeben wir keine Stände im Umkreis von 150 Metern um den Marktbereich. Wir tun dies, wenn die Waren oder Güter auch auf dem Markt verkauft werden.
Wir weisen auch nicht mehr als 5 Stände in einem Umkreis von 100 Metern zu, die (teilweise) gleichzeitig belegt sind. Eine Ausnahme bilden die Stände auf dem Bongerd.

Um eine Zuteilung für einen städtischen Stellplatz zu erhalten, müssen Sie:

  • kaufmännisch kompetent sein
  • 18 Jahre alt sein
  • bei der Handelskammer registriert sein
  • bei der Zentralen Registrierungsstelle im Haupteinzelhandelsamt registriert sein
  • einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung mit einem gültigen Ausweis einreichen

Begriff

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Das müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Bescheid tun. Wenn Sie mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden sind, können Sie das Gericht anrufen.