Sehen Sie sich unsere Informationen zu den Ladenöffnungszeiten an. Wenn Sie länger geöffnet haben möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Möchten Sie ein Abendgeschäft eröffnen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Ansatz

Füllen Sie das Antragsformular aus:

  • was Sie verkaufen möchten
  • wie die Öffnungszeiten sind
  • wie Sie mögliche Belästigungen begrenzen wollen
  • für ein Abendgeschäft auch: warum Sie glauben, dass der Standort für ein Abendgeschäft geeignet ist. Es ist wichtig, dass Sie eine gute Begründung für Ihren Plan liefern

Kosten

Tarife

  • Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung kostet 51,50 €.
  • die Anpassung einer Befreiung kostet 102,75 €.
  • eine strukturelle Befreiung kostet 615,00 €.

Tarife

  • Die Beantragung einer Befreiung kostet 52,85 €.
  • die Anpassung einer Befreiung kostet 102,75 €.
  • eine strukturelle Befreiung kostet 615,00 €.

Beschreibung

Sie sind Ladenbesitzer und möchten Ihr Geschäft außerhalb der normalen Öffnungszeiten öffnen? Wenn ja, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Sie ein Abendgeschäft eröffnen oder gelegentlich nachts öffnen möchten.

Gelegentliche Nachtöffnung

In einigen Branchen ist es üblich oder wünschenswert, ein neues Produkt um Mitternacht auf den Markt zu bringen. Oft handelt es sich dabei um Spiele, manchmal aber auch um Bücher oder Elektronik. Für eine solche Öffnung müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel von Mitternacht bis 1 Uhr.

Abend- oder Nachtgeschäft

Ein Abend- oder Nachtladen ist länger als bis zum gesetzlichen Ladenschluss um 22 Uhr geöffnet. Für ein solches Abend- oder Nachtgeschäft ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ob ein Unternehmer eine solche Ausnahmegenehmigung erhält, hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab. So muss der Standort des Ladens für Autos gut erreichbar sein und es müssen ausreichend Parkplätze vorhanden sein.

Die Gemeinde kann eine Ausnahmegenehmigung verweigern. Zum Beispiel, wenn sie die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Wohn- und Lebenssituation in der Umgebung des Geschäfts in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.