Freistellung nach dem Ladenöffnungszeitengesetz

Informationen zu den Ladenöffnungszeiten finden Sie auf unserer Website. Wenn Sie länger geöffnet haben möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Möchten Sie ein Abendgeschäft eröffnen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

Füllen Sie das Antragsformular aus:

  • was Sie verkaufen möchten
  • wie die Öffnungszeiten sind
  • wie Sie mögliche Belästigungen begrenzen wollen
  • für ein Abendgeschäft auch: warum Sie glauben, dass der Standort für ein Abendgeschäft geeignet ist. Es ist wichtig, dass Sie eine gute Begründung für Ihren Plan liefern

Kosten

Zolltarife 2024

  • Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung kostet 50,10 €.
  • die Änderung einer Befreiung kostet 99,95 €.
  • eine strukturelle Befreiung kostet 598,25 €.

Beschreibung

Sie sind Ladenbesitzer und möchten Ihr Geschäft außerhalb der normalen Öffnungszeiten öffnen? Wenn ja, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies kann z. B. notwendig sein, wenn Sie ein Abendgeschäft eröffnen oder gelegentlich nachts öffnen möchten.

Gelegentliche Nachtöffnung

In einigen Branchen ist es üblich oder wünschenswert, ein neues Produkt um Mitternacht auf den Markt zu bringen. Oft handelt es sich dabei um Spiele, manchmal aber auch um Bücher oder Elektronik. Für eine solche Öffnung müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Zeit, z. B. von Mitternacht bis 1 Uhr.

Abend- oder Nachtgeschäft

Ein Abend- oder Nachtladen ist länger als bis zum gesetzlichen Ladenschluss um 22 Uhr geöffnet. Für ein solches Abend- oder Nachtgeschäft ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ob ein Unternehmer eine solche Ausnahmegenehmigung erhält, hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab. So muss der Standort des Ladens für Autos gut erreichbar sein und es müssen ausreichend Parkplätze vorhanden sein.

Die Gemeinde kann eine Ausnahmegenehmigung verweigern. Zum Beispiel, wenn sie die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Wohn- und Lebenssituation in der Umgebung des Geschäfts in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen und eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".