Antrag auf Unterstützung für Betreuer

Als Pflegeperson betreuen Sie ein Familienmitglied, einen Freund oder einen Nachbarn. Diese Pflege zu leisten, kann schwer sein. Sie können dafür Unterstützung bekommen. Wenden Sie sich an den Steunpunt voor Mantelzorgers Parkstad Limburg oder melden Sie sich bei Buurtteams.

Näherung

Auf diese Weise melden Sie der Gemeinde Ihr Hilfeersuchen:

  • Setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Sie können dies selbst tun, aber es kann auch jemand anderes für Sie tun.
  • Die Gemeinde wird mit Ihnen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Bei diesem Gespräch kann eine andere Person anwesend sein. Zum Beispiel Ihr Partner oder ein Kundenbetreuer.
  • Während des Gesprächs besprechen Sie Ihren Antrag auf Hilfe mit der Stadtverwaltung. Sie werden die folgenden Themen besprechen:
    • Was können Sie noch selbst tun?
    • Was können die Menschen um Sie herum für Sie tun?
    • Gibt es kommunale Einrichtungen, die Ihr Problem lösen können?
  • Nach dem Gespräch erstellt die Gemeinde einen Aktionsplan.
  • Steht im Plan, dass Sie eine maßgeschneiderte Einrichtung benötigen? Wenn ja, können Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Manchmal ist es möglich, eine maßgeschneiderte Einrichtung als persönliches Budget zu erhalten.

Kosten

Die Gemeinde kann eine Selbstbeteiligung verlangen. Lesen Sie mehr über den Eigenanteil auf der CAK-Website.

Beschreibung

Möglicherweise gibt es in der Nähe Einrichtungen, die Sie nutzen können, z. B:

  • Unterstützung durch einen Freiwilligen bei der informellen Pflege.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Person, die Sie pflegen, einen Mahlzeitendienst in Anspruch nimmt. Sie müssen dann nicht mehr selbst kochen.
  • Nehmen Sie an Treffen für pflegende Angehörige teil, damit Sie sich gegenseitig über Ihre Erfahrungen austauschen können.

Sie können es nicht selbst herausfinden? Sie können sich an ein Nachbarschaftsteam in Ihrer Nähe wenden. Dort erhalten Sie Erklärungen, Ratschläge oder Hilfe.
Das Teammitglied wird mit Ihnen besprechen, was Sie selbst tun können, wozu Sie Hilfe brauchen und ob professionelle Hilfe erforderlich ist. 

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihre Anmeldung Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.