Beantragung von Schülertransporten

Ist Ihr Kind nicht in der Lage, allein zur Schule zu gehen? Sie können von der Gemeinde einen Schülertransport erhalten.

Näherung

Glauben Sie, dass Ihr Kind für die Schülerbeförderung in Frage kommt, oder möchten Sie das Fahrradförderprogramm nutzen? Stellen Sie Ihren Antrag vor dem 1. Mai. Sie können dann rechtzeitig eine Beförderungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, wenn sie genehmigt wird.

So beantragen Sie den Schülertransport oder den einmaligen Zuschuss:

  • Füllen Sie das Online-Formular aus
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Daten zur Hand haben (z. B. ärztliches Attest oder Berechtigungsnachweis)

Noch Fragen?

Rufen Sie unseren Schülertransport-Kundendienst unter 045-5604513 an. Sie können dies jeden Tag von 9 bis 12 Uhr tun. Oder senden Sie eine E-Mail an leerlingenvervoer@heerlen.nl.

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Kontaktieren Sie Alcander in Heerlen, Telefon 045-5602525.

Kosten

Die Gemeinde kann eine Zuzahlung verlangen, wenn Ihr Kind eine Regelgrundschule besucht. Die Zuzahlung gilt nicht für behinderte Kinder.

Beschreibung

Der Schülertransport ist für Kinder gedacht, die nicht selbst zur Schule gehen können. Zum Beispiel wegen einer Behinderung oder weil die Schule weit weg ist. Die Gemeinde organisiert dann den Schülertransport. Der Schülertransport kann auf verschiedene Weise organisiert werden:

  • Die Kosten für das Bringen und Abholen Ihres Kindes werden Ihnen von der Gemeinde erstattet.
  • Sie erhalten von der Gemeinde eine Entschädigung für ein Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder ein angepasstes Verkehrsmittel.
  • Die Gemeinde sorgt für den Transport per Bus oder Taxi.
  • einen einmaligen Zuschuss aus dem Fahrradförderprogramm in Höhe von 500 €

Das Fahrrad-Förderprogramm

Wir fördern insbesondere das Fahrrad als Schülertransportmittel:

  • als gute und gesunde Alternative zum Auto oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • aber sicherlich auch, um die Unabhängigkeit Ihres Kindes zu verbessern.

Haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss im Rahmen des Schülerbeförderungsprogramms? Möchten Sie Ihrem Kind beibringen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, oder möchten Sie, dass es selbst mit dem Fahrrad fährt? Dann könnten Sie vom Fahrradbeförderungsprogramm profitieren.
Die Erstattung, die Sie derzeit für die Schülerbeförderung erhalten, wird dann eingestellt.
Neben dem einmaligen Zuschuss von 500 € erhalten Sie weiterhin eine Kilometerpauschale für die Fahrradstrecke zur Schule und zurück nach Hause.

Bedingungen

Ob Sie einen Antrag auf Schülerbeförderung stellen können, hängt u. a. davon ab:

  • die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Schule
  • die Reisezeit
  • was Ihr Kind selbständig tun kann
  • das Alter
  • das Engagement beider Elternteile

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Die Frist von 8 Wochen beginnt, wenn Sie alle von der Gemeinde angeforderten Informationen vorgelegt haben.

Befindet sich die Schülerin oder der Schüler im letzten Schuljahr und möchten Sie einen Fahrradzuschuss beantragen? Dann müssen Sie den Antrag vor dem 1. Oktober des betreffenden Schuljahres stellen.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".