Kleines Glücksspiel organisieren

Bei einem kleinen Glücksspiel können die Teilnehmer Preise gewinnen. Diese Preise bleiben unter einem bestimmten Betrag. Sie melden ein kleines Glücksspiel bei der Gemeinde.

Ansatz

So melden Sie eine kleine Glücksspielaktivität:

  • Sie melden die Versammlung bei der Gemeinde an. Tun Sie dies mindestens 2 Wochen im Voraus.
  • In Ihrer Meldung geben Sie Folgendes an:
    • Was für ein Glücksspiel es ist
    • was Sie mit dem Erlös machen werden
    • wie viele Teilnehmer Sie erwarten
    • wie hoch das Preisgeld ist
    • was der Geldwert pro Preis ist
    • das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Aktivität

Wenn Ihr Verein oder Ihre Stiftung zum ersten Mal ein Glücksspiel veranstaltet, fügen Sie Ihrer Meldung bitte die Satzung bei.

Kosten

Tarif :

20,15 € für die Meldung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Handelskammernummer der Organisation nicht auf dem Formular angeben, werden wir die Kosten dem Antragsteller persönlich in Rechnung stellen.

Bitte bezahlen Sie mit iDEAL oder Kreditkarte.

Beschreibung

Bei einem Glücksspiel wetten die Teilnehmer, um etwas zu gewinnen. Die Preise bleiben unter einem festgelegten Betrag. Beispiele für kleine Glücksspiele sind Bingo und Glücksrad.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Organisation eines kleinen Glücksspiels sind unter anderem:

  • Ein Verein organisiert das Glücksspiel.
  • Dieser Verein besteht seit mindestens drei Jahren.
  • Der Zweck dieses Vereins ist nicht die Organisation von Glücksspielaktivitäten.
  • Während des Glücksspiels beträgt der maximale Gewinn pro Runde 400 € und pro Veranstaltung 1.550 €.
  • An einer Adresse findet höchstens ein Glücksspiel gleichzeitig statt.

Halten Sie sich nicht an die Regeln? Dann kann die Gemeinde die Versammlung verbieten oder ein Spiel unterbrechen.