Organisation von kleinen Glücksspielen

Bei einem kleinen Glücksspiel können die Teilnehmer Preise gewinnen. Diese Preise bleiben unter einem bestimmten Betrag. Sie melden ein kleines Glücksspiel bei der Gemeinde.

Näherung

So melden Sie eine kleine Spielaktivität:

  • Sie melden das Treffen bei der Gemeinde. Tun Sie dies mindestens 2 Wochen im Voraus.
  • In Ihrer Meldung geben Sie an:
    • was für ein Glücksspiel das ist
    • was Sie mit dem Erlös machen werden
    • wie viele Teilnehmer Sie erwarten
    • wie hoch das Preisgeld ist
    • wie hoch der Geldwert pro Preis ist
    • Datum, Uhrzeit und Ort der Aktivität

Wenn Ihr Verein oder Ihre Stiftung zum ersten Mal ein Glücksspiel veranstaltet, fügen Sie Ihrer Meldung die Satzung bei.

Kosten

Tarif 2025:

20,15 € für die Anmeldung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Handelskammernummer der Organisation nicht auf dem Formular angeben, werden wir die Kosten dem Antragsteller persönlich in Rechnung stellen.

Bitte zahlen Sie per iDEAL oder Kreditkarte.

Beschreibung

Bei einem Glücksspiel wetten die Teilnehmer, um etwas zu gewinnen. Die Preise bleiben unter einem bestimmten Betrag. Beispiele für kleine Glücksspiele sind Bingo und das Glücksrad.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Organisation eines kleinen Glücksspiels gehören:

  • Ein Verein organisiert das Glücksspiel.
  • Diese Vereinigung besteht seit mindestens drei Jahren.
  • Der Zweck dieser Vereinigung ist nicht die Organisation von Glücksspielen.
  • Während des Glücksspiels beträgt das maximale Preispaket 400 € pro Runde und 1.550 € pro Veranstaltung.
  • An 1 Adresse findet höchstens ein Glücksspiel zur gleichen Zeit statt.

Halten Sie sich nicht an die Regeln? Dann kann die Gemeinde das Treffen verbieten oder ein Spiel abbrechen.