Vollstreckungsersuchen einreichen

Wenn Sie der Meinung sind, dass sich jemand nicht an die Regeln hält, können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung melden.

Sie können die Gemeinde auffordern, dagegen vorzugehen. Das nennt man einen Antrag auf Durchsetzung. Ein Ersuchen um Durchsetzung ist nicht dasselbe wie eine Beschwerde oder eine Meldung.

Näherung

So stellen Sie ein Vollstreckungsersuchen:

  • Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Vollstreckungsersuchen für eine Gemeinde handelt oder ob das Ersuchen zu einer anderen staatlichen Stelle gehört.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es ab.

Beschreibung

Sie können die Gemeinde auffordern, die Vorschriften durchzusetzen. Zum Beispiel bei:

  • illegale Ablagerung von Abfällen
  • kontaminierter Boden
  • Geruchsbelästigung
  • Lärmbelästigung
  • unerwünschte Werbung (im Freien)
  • Bauen ohne Genehmigung
  • illegale Vermietung oder sonstiger Missbrauch von Gebäuden

Sie stellen dann einen Antrag auf Durchsetzung. Die Gemeinde prüft dann, ob die Vorschriften verletzt werden. Wenn ja, kann die Gemeinde Maßnahmen gegen das Unternehmen oder die Person ergreifen, die gegen die Vorschriften verstößt.

Bedingungen

Voraussetzung für die Einreichung eines Durchsetzungsantrags ist, dass Sie ein unmittelbares Interesse an der Einhaltung der Vorschriften haben. Das bedeutet, dass der Durchsetzungsantrag etwas betrifft, das Sie oder Ihr unmittelbares Lebensumfeld direkt betrifft.

Haben Sie kein unmittelbares Interesse? Dann können Sie eine Anmeldung des öffentlichen Raums einreichen.

Begriff

Die Gemeinde ist verpflichtet, auf Ihr Vollstreckungsersuchen zu antworten. Die Gemeinde tut dies innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihr Vollstreckungsersuchen Einspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.