Größere Bauvorhaben? Erkunden Sie Ihre Idee
Planen Sie ein Bauvorhaben, bei dem es sich um ein größeres Projekt wie beispielsweise mehrere Häuser oder Wohnungen handelt? Und passt dieses Vorhaben möglicherweise nicht in den Rahmen des Raumordnungsplans? Dann empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Vorabberatung beim „Intaketafel“ zu beantragen. Tun Sie dies, bevor Sie einen formellen Antrag auf eine Raumordnungsgenehmigung einreichen. Wir bezeichnen dies als „Prüfen Sie Ihre Idee“.
Über das Umweltportal können Sie Ihre Idee prüfen.
Wie funktioniert das?
Ihre Initiative wird vom Intake-Gremium geprüft und von einem Initiativmanager begleitet.
- Innerhalb von 8 Wochen prüfen wir, ob Ihre Initiative sinnvoll und im Großen und Ganzen realisierbar ist. Außerdem wird festgelegt, welcher nächste Schritt am besten geeignet ist.
- Das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie per Brief. Dies bezeichnen wir als Grundsatzentscheidung.
Es gibt drei mögliche nächste Schritte:
Ihr Vorhaben ist wünschenswert und hat nur begrenzte Auswirkungen auf die Umgebung.
Ihr Vorhaben kann dann über den „Vergunningenstraat“ weiterverfolgt werden. Sie arbeiten gemeinsam mit der Gemeinde daran, Ihr Vorhaben weiter auszuarbeiten. Das Ziel ist es, ein Vorhaben zu entwickeln, für das Sie eine Genehmigung beantragen können.
Ihr Vorhaben ist wünschenswert, aber komplex oder hat erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung
Zunächst prüfen wir, ob und wann die Gemeinde hierfür über ausreichende Kapazitäten verfügt. Sind diese Kapazitäten vorhanden? Dann kann Ihre Initiative über die „Ontwikkelstraat“ weiterverfolgt werden. Ein Projektleiter der Gemeinde begleitet Sie dabei.
Gemeinsam arbeiten Sie die Initiative weiter aus. In einer Absichtserklärung treffen wir Vereinbarungen unter anderem über die Vorgehensweise, die erforderlichen Untersuchungen, die Planung, den Einsatz aller Beteiligten und die Kosten. Anschließend folgt eine Machbarkeitsphase von 100 Arbeitstagen. In dieser Phase prüfen wir gemeinsam, ob Ihre Initiative räumlich, technisch und finanziell realisierbar ist. Außerdem befassen wir uns mit der Bürgerbeteiligung, den Risiken und den erforderlichen nächsten Schritten.Ihre Initiative ist nicht wünschenswert oder nicht realisierbar
In der Grundsatzentscheidung erläutern wir, warum Ihre Initiative nicht wünschenswert oder nicht realisierbar ist.
Umweltgenehmigung beantragen
Ist Ihre Initiative ausreichend ausgearbeitet? Dann können Sie über das „Omgevingsloket“ einen formellen Antrag auf eine Umweltgenehmigung stellen.
Erledigen Sie Ihren Antrag beim Omgevingsloket
Mit Ihrem Antrag reichen Sie alle Unterlagen und Gutachten ein, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Anschließend durchläuft Ihr Antrag das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren.
Gut zu wissen
- Ein Grundsatzbeschluss ist weder ein formeller Beschluss noch eine Umweltgenehmigung. Er bietet auch keine Garantie dafür, dass Sie später eine Genehmigung erhalten. Gegen einen Grundsatzbeschluss können Sie weder Widerspruch noch Berufung einlegen.
- Für die Bearbeitung einer Vorabkonsultation oder eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung fallen Gebühren an.
- Wir prüfen Ihren Vorantrag auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften und Richtlinien.
- Ein Grundsatzbeschluss ist höchstens ein Jahr lang gültig.
- Nicht jede wünschenswerte Initiative kann sofort umgesetzt werden. Die Gemeinde prüft zu jeder Saison erneut, welche Kapazitäten zur Verfügung stehen und welche Initiativen umgesetzt werden können.