Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft

Sie beenden eine eingetragene Partnerschaft durch einen Anwalt oder Notar. Haben Sie minderjährige Kinder oder sind Sie sich uneinig? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Der Anwalt oder Notar meldet die Kündigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beenden Sie eine eingetragene Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt:

  • Sie gehen zu einem Notar oder Anwalt.
  • Gemeinsam setzen Sie eine Vereinbarung über die Beendigung der Partnerschaft auf.
  • Der Notar oder Rechtsanwalt meldet die Vereinbarung bei der Gemeinde.
  • Die Gemeinde bearbeitet die Vereinbarung in den Personenstandsregistern.

Sollten Sie Ihre eingetragene Partnerschaft gerichtlich auflösen lassen? Informieren Sie sich über die Schritte auf Rechtspraak.nl.

Kosten

Die Übermittlung der Meldung ist kostenlos. Die Kosten für einen Rechtsanwalt vereinbaren Sie mit der Anwaltskanzlei.

Beschreibung

Um eine eingetragene Partnerschaft zu beenden, gehen Sie zu einem Notar oder Rechtsanwalt. In einigen Fällen müssen Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht gehen. Die eingetragene Partnerschaft ist erst dann beendet, wenn sie in die Register des Standesamtes eingetragen ist.

Eine eingetragene Partnerschaft endet auch, wenn:

  • Sie wandeln die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe um
  • 1 von ihnen stirbt oder wird für längere Zeit vermisst
Bedingungen

Die Bedingungen für die Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt sind:

  • Sie haben keine Kinder unter 18 Jahren.
  • Sie wollen beide die eingetragene Partnerschaft beenden.

Haben Sie Kinder im Alter von unter 18 Jahren? Oder sind Sie sich uneinig über die Beendigung der Partnerschaft oder der Vereinbarungen? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Dafür brauchen Sie einen Anwalt.

Zeitspanne

Die Vereinbarung (über einen Notar oder Rechtsanwalt) muss innerhalb von 3 Monaten im Standesamt eingetragen werden. Ein Gerichtsurteil muss innerhalb von 6 Monaten im Standesamt eingetragen werden.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einlegen.