Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft
Sie beenden eine eingetragene Partnerschaft durch einen Anwalt oder Notar. Haben Sie minderjährige Kinder oder sind Sie sich uneinig? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Der Anwalt oder Notar meldet die Kündigung bei der Gemeinde.
Näherung
So beenden Sie eine eingetragene Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt:
- Sie gehen zu einem Notar oder Anwalt.
- Gemeinsam setzen Sie eine Vereinbarung über die Beendigung der Partnerschaft auf.
- Der Notar oder Rechtsanwalt meldet die Vereinbarung bei der Gemeinde.
- Die Gemeinde bearbeitet die Vereinbarung in den Personenstandsregistern.
Sollten Sie Ihre eingetragene Partnerschaft gerichtlich auflösen lassen? Informieren Sie sich über die Schritte auf Rechtspraak.nl.