Kommunale Bodennutzung (vorübergehend)

Möchten Sie etwas auf kommunalem Grund und Boden aufstellen, z. B. eine Hebebühne, einen Container oder ein Gerüst? Dann fragen Sie vorher um Erlaubnis.

Ansatz

Auf diese Weise beantragen Sie die Genehmigung zur Nutzung kommunaler Grundstücke: 

  • Sie oder Ihr Unternehmen beantragen die Genehmigung online. Dazu loggen Sie sich mit Ihrem eigenen DigiD ein.
  • Sie bezahlen die Anwendung mit iDeal.

Kosten

Tarif

Die Kosten für eine Genehmigung beginnen bei 20,15 €
Straßensperrung: 25,10 € 

Tarif

  • Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von Gemeindegrundstücken: 20,65 €
  • Straßensperrung für die vorübergehende Nutzung von Gemeindegrundstücken: 25,75 €
  • Manchmal fallen nachträglich noch Kosten an, wenn die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Sie zahlen dann zusätzlich 20,65 € pro Viertelstunde.

Beschreibung

Einwohner, Unternehmen oder Institutionen können kommunale Grundstücke nutzen. Wenn Sie etwas auf kommunalem Grund und Boden veranstalten wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der Gemeinde. Wenn Sie die Genehmigung erhalten, dürfen Sie das Grundstück unter bestimmten Bedingungen nutzen. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Grundstücks.

Bedingungen

Möchten Sie Gegenstände am Straßenrand oder auf dem Bürgersteig abstellen? Beantragen Sie immer eine Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von kommunalem Grund und Boden zu diesem Zweck. Auch wenn der Gehweg zwar Privatbesitz ist, aber einen öffentlichen Charakter hat.
Für das Aufstellen eines Objekts erhalten Sie keine Genehmigung: 

  • in öffentlichen Grünanlagen
  • auf der Fahrbahn mit einem Fahrverbot
  • auf einem Spielplatz, Sandkasten oder Spielfeld
  • auf einem Behindertenparkplatz
  • in der Nähe eines Hydranten (ober- oder unterirdisch)

Anmerkung:

  • Sie dürfen die Straßenoberfläche nicht beschädigen
  • die Fluchtwege müssen frei bleiben
  • der Durchgang für Rettungsdienste muss mindestens 3,50 m breit sein
  • Sie dürfen niemals einen Behälter auf dem Bürgersteig abstellen.

Werden Sie Objekte auf kommunalem Grund und Boden für Arbeiten aufstellen, für die auch eine andere Genehmigung erforderlich ist?
Zum Beispiel eine Umweltgenehmigung für Bau- oder Abrissarbeiten? Wenn ja, dürfen Sie die Arbeiten erst ausführen, wenn Sie alle Genehmigungen erhalten haben.
Berücksichtigen Sie dies bei der Planung des Aufstellens von z. B. Containern, Hubarbeitsbühnen und so weiter.

Zeitspanne

Beantragen Sie die Genehmigung mindestens 2 Wochen im Voraus. Wir brauchen diese Zeit, um Ihren Antrag vorzubereiten.

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.