Kommunale Bodennutzung (vorübergehend)

Möchten Sie etwas auf kommunalem Grund und Boden aufstellen, z. B. eine Hebebühne, einen Container oder ein Gerüst? Dann fragen Sie vorher um Erlaubnis.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie die Genehmigung zur Nutzung kommunaler Grundstücke: 

  • Sie beantragen die Genehmigung online. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem eigenen DigiD ein (auch als Unternehmen).
  • Sie bezahlen die Anwendung mit iDeal.

Kosten

Die Kosten für eine Genehmigung betragen ab 19,60 € (Tarif 2024)

Ohne die Nummer der Handelskammer im Antragsformular (wenn der Antragsteller eine Organisation oder ein Unternehmen ist) zahlen Sie als Antragsteller die Gebühren selbst.

Beschreibung

Einwohner, Unternehmen oder Institutionen können kommunale Grundstücke nutzen. Wenn Sie etwas auf kommunalem Grund und Boden veranstalten wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der Gemeinde. Wenn Sie die Genehmigung erhalten, dürfen Sie das Grundstück unter bestimmten Bedingungen nutzen. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Grundstücks.

Bedingungen

Möchten Sie Gegenstände am Straßenrand oder auf dem Bürgersteig abstellen? Beantragen Sie immer eine Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von kommunalem Grund und Boden zu diesem Zweck. Auch wenn der Gehweg zwar Privatbesitz ist, aber einen öffentlichen Charakter hat.
Sie erhalten keine Genehmigung, wenn Sie unter anderem einen Gegenstand aufstellen: 

  • in öffentlichen Grünanlagen
  • auf der Fahrbahn, wo ein Halteverbot besteht
  • Spielplatz, Sandkasten oder Spielfeld
  • auf einem Behindertenparkplatz
  • an einem Hydranten (sowohl ober- als auch unterirdisch)

Anmerkung:

  • Sie dürfen die Straßenoberfläche nicht beschädigen
  • die Fluchtwege müssen frei bleiben
  • der Durchgang für Rettungsdienste muss mindestens 3,50 m breit sein
  • Sie dürfen niemals einen Behälter auf dem Bürgersteig abstellen.

Werden Sie Objekte auf kommunalem Grund und Boden für Arbeiten platzieren, die auch eine andere Genehmigung erfordern?
Zum Beispiel eine Umweltgenehmigung für einen Bau oder Abriss? Wenn ja, dürfen Sie die Arbeiten erst ausführen, wenn Sie auch die anderen Genehmigungen erhalten haben.Genehmigungen.
Berücksichtigen Sie dies bei der Planung des Aufstellens von Containern, Hebebühnen und so weiter..

Die Gemeinde entscheidet auf der Grundlage der Exekutivverordnung.

Begriff

Beantragen Sie die Genehmigung mindestens 2 Wochen im Voraus. Wir brauchen diese Zeit, um Ihren Antrag vorzubereiten.

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen und eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".