Lautsprecherwagen verwenden

Für den Einsatz eines Soundtrucks benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeinde.

Ansatz

So beantragen Sie die Erlaubnis, einen Lautsprecherwagen in der Öffentlichkeit zu benutzen:

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Sie geben in jedem Fall Folgendes an:
    • warum Sie einen Soundtruck brauchen
    • wann und zu welcher Uhrzeit Sie den Soundtruck fahren werden
    • wie laut die Musik oder die Werbung ist
    • welche Route Sie fahren möchten

Kosten

Die Meldung einer Veranstaltung oder die Beantragung einer Veranstaltungslizenz ist kostenlos.

Beschreibung

Möchten Sie einen Lautsprecherwagen für Musik oder Werbung in der Öffentlichkeit einsetzen? Dann müssen Sie eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen.

Sie brauchen auch eine Genehmigung der Gemeinde, wenn Sie nur einen Lautsprecher benutzen.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Dabei können Sie erklären, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.