Zwangsweise Hilfe bei schweren psychischen Problemen
Machen Sie sich Sorgen um jemanden? Glauben Sie, dass diese Person dringend psychologische Hilfe benötigt? Stellt die Person aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder ihre Umgebung dar? Wenn ja, ist Hilfe erforderlich. Melden Sie dies der Gemeinde. Die Gemeinde prüft, ob und welche Hilfe notwendig ist.
Hinweis
Besteht eine unmittelbare Gefahr? Dann rufen Sie die Notrufnummer 112 oder Ihren Hausarzt an.
Näherung
So beantragen Sie die Zwangshilfe für eine Person mit psychischen Problemen:
- Besteht eine unmittelbare Gefahr? Dann rufen Sie die Notrufnummer 112 oder den Hausarzt an.
- Besteht keine unmittelbare Gefahr? Dann leiten Sie die Meldung an die Gemeinde weiter:
- über das Online-Formular oder
- per Telefon. Rufen Sie das Sozialportal 045-5604004 an. Wählen Sie Option 2. Sie bekommen einen Mitarbeiter des WMO an die Strippe. Er wird mit Ihnen sprechen.
- Die Gemeinde gibt eine Untersuchung in Auftrag, um zu prüfen, ob eine Zwangsbehandlung notwendig ist.
- Ein Psychiater führt eine medizinische Untersuchung durch.
- Hält auch der Staatsanwalt die psychiatrische Zwangsbehandlung für erforderlich, leitet er den Antrag an das Gericht weiter.
- Der Richter entscheidet.