Sicherstellung von Besuchern aus dem Ausland

Manchmal benötigen Besucher aus dem Ausland einen Nachweis über eine Patenschaft und/oder eine private Unterkunft. Diesen beantragen Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Die Unterzeichnung erfolgt in der Gemeinde.

Mit einer Bürgschaft erklären Sie, dass Sie für die Kosten des Aufenthalts garantieren. Auch wenn der Besucher Schulden macht, werden wir diese von Ihnen zurückfordern. Das IND stellt die Bürgschaft für maximal drei Monate aus.

Näherung

Auf diese Weise können Sie einen Bürgen und eine Privatunterkunft finden und Ihre Unterschrift legalisieren:

  • Sie können das Antragsformular vom IND herunterladen.
  • Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es aber noch nicht.
  • Sie gehen zur Stadtverwaltung.
  • Sie nehmen mit:
    • das ausgefüllte Formular der IND
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • Sie leisten Ihre Unterschrift in Anwesenheit eines Beamten.
  • Sie zahlen für die Legalisierung Ihrer Unterschrift.

Wenn Sie einen Partner haben, muss auch er oder sie die Bürgschaft bei der Gemeinde unterschreiben.

Kosten

Zolltarife 2024

  • € 19,60

Bitte zahlen Sie per Pin.

Beschreibung

Wenn Sie Besuch aus dem Ausland bekommen, braucht Ihr Gast möglicherweise einen Bürgen oder eine Privatunterkunft. Zum Beispiel, um ein Visum zu beantragen.

Die Bürgschaft bedeutet, dass Sie und der Gast gemeinsam für die Kosten verantwortlich sind. Auf diese Weise kann Ihr Gast nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn er die Kosten für einen Aufenthalt nicht (mehr) bezahlen kann. Zum Beispiel, weil Ihr Gast nicht mehr über sein Geld verfügen kann. Wohnt Ihr ausländischer Gast bei Ihnen zu Hause? Mit einer Privatunterkunft kann er bei der Grenzkontrolle angeben, wo er sich in den Niederlanden aufhält.

Benötigt Ihr Gast ein Visum? Dann unterschreiben Sie die Bürgschaft bei der Gemeinde. So lassen Sie Ihre Unterschrift legalisieren. Das heißt, Sie beweisen, dass Ihre Unterschrift auf dem Formular wirklich von Ihnen stammt.

Bedingungen

In diesem Fall müssen Sie Ihre Unterschrift für die Bürgschaft oder die Unterbringung bei der Gemeinde beglaubigen lassen:

  • Ihr Besuch kommt für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande (nicht länger als 3 Monate).
  • Für Ihren Besuch benötigen Sie ein Visum.

Hat Ihr Besucher weniger als 55 € pro Tag zur Verfügung? Wenn ja, muss jemand als Bürge fungieren.

Dies sind die Voraussetzungen für die Übernahme einer Bürgschaft:

  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Sie haben eine Bürgerservicenummer (BSN).
  • Sie verdienen mindestens den Mindestlohn.
  • Wenn Sie einen Partner haben, wird auch dieser die Bürgschaft unterschreiben.

Hat Ihr Besucher 55 € oder mehr pro Tag zur Verfügung? Dann müssen Sie nur eine private Unterkunft beantragen.

Ist für Ihren Besuch kein Visum erforderlich? Dann brauchen Sie das Formular bei der Gemeinde nicht zu unterschreiben.

Begriff

Die Unterschrift des Bürgen liegt bereit, während Sie warten.

Oder sind Sie auf der Suche?

Unterschrift zur Legalisierung