Sicherstellung von Besuchern aus dem Ausland
Manchmal benötigen Besucher aus dem Ausland einen Nachweis über eine Patenschaft und/oder eine private Unterkunft. Diesen beantragen Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Die Unterzeichnung erfolgt in der Gemeinde.
Mit einer Bürgschaft erklären Sie, dass Sie für die Kosten des Aufenthalts garantieren. Auch wenn der Besucher Schulden macht, werden wir diese von Ihnen zurückfordern. Das IND stellt die Bürgschaft für maximal drei Monate aus.
Näherung
Auf diese Weise können Sie einen Bürgen und eine Privatunterkunft finden und Ihre Unterschrift legalisieren:
- Sie können das Antragsformular vom IND herunterladen.
- Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es aber noch nicht.
- Sie gehen zur Stadtverwaltung.
- Sie nehmen mit:
- das ausgefüllte Formular der IND
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- Sie leisten Ihre Unterschrift in Anwesenheit eines Beamten.
- Sie zahlen für die Legalisierung Ihrer Unterschrift.
Wenn Sie einen Partner haben, muss auch er oder sie die Bürgschaft bei der Gemeinde unterschreiben.