Sicherstellung von Besuchern aus dem Ausland
Manchmal benötigen Besucher aus dem Ausland einen Nachweis über eine Patenschaft und/oder eine private Unterkunft. Diesen beantragen Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Die Unterzeichnung erfolgt in der Gemeinde.
Mit einer Bürgschaft erklären Sie, dass Sie für die Kosten des Aufenthalts garantieren. Auch wenn der Besucher Schulden macht, werden wir diese von Ihnen zurückfordern. Das IND stellt die Bürgschaft für maximal drei Monate aus.