Ein Gastronomiebetrieb darf mehrmals im Jahr ein Fest veranstalten. Sie melden das Fest bei der Gemeinde an. Wenn Sie auch länger geöffnet bleiben wollen, bitten Sie die Gemeinde um Erlaubnis.

Das kann eine sportliche Aktivität sein oder eine Aktivität mit Musik. Denken Sie zum Beispiel an Live-Musik in einer Bar. 

Näherung

So melden Sie eine Feierlichkeit und beantragen eine Ausnahmegenehmigung für die Öffnungszeiten:

  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Sie können eine bestimmte Anzahl von Festen (Feiern) im Jahr organisieren. Das kann eine sportliche Aktivität sein oder eine Aktivität mit Musik. Denken Sie z. B. an Live-Musik in einer Bar. Ein Antrag ist maximal 24 Stunden lang gültig.

  • Wenn Sie sich für mehrere Tage anmelden möchten, füllen Sie bitte für jeden Tag ein eigenes Formular aus.

Kosten

Die Meldung einer gelegentlichen Feierlichkeit ist kostenlos. 

Beschreibung

Sie können in Ihrem (Gastronomie-)Betrieb eine Feier veranstalten, z. B. einen Auftritt einer Band. Das ist ein paar Mal im Jahr erlaubt. Sie dürfen dann mehr Lärm machen, als normalerweise erlaubt ist.

Bedingungen

Für die Organisation gelegentlicher Festivitäten müssen Sie eine Anmeldung einreichen. Es gelten die folgenden Bedingungen:

  • Sie dürfen pro Betrieb und Kalenderjahr höchstens zwölf gelegentliche Festlichkeiten veranstalten 
  • Sie sind verpflichtet, den Bürgermeister mittels eines Formulars 5 Werktage vor Beginn des Festes darüber zu informieren
  • Sie müssen sich nach Kräften bemühen, unzumutbare Belästigungen zu vermeiden, indem Sie beispielsweise Fenster und Türen schließen.
  • es liegt eine Belästigung vor, wenn der Lärm 20 dB(A) über der für den betreffenden Betrieb allgemein geltenden Lärmnorm liegt

Achtung!

  • Sie erhalten ein datiertes und unterschriebenes Formular mit einer Registrierungsnummer zurück
  • dieses sollte an einer von der Straßenseite aus sichtbaren Stelle in der Nähe der Eingangstür aufgehängt werden.

Zeitspanne

Sie erhalten innerhalb einer Woche per E-Mail eine Benachrichtigung von der Gemeinde.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".