Abhalten einer Demonstration oder Vorführung

Bei einer Demonstration kommt eine Gruppe von Menschen zusammen, um für einen bestimmten Standpunkt einzutreten. Jeder kann eine Demonstration veranstalten. Sie melden sie rechtzeitig bei der Gemeinde an.

Näherung

So melden Sie eine Demonstration:

  • Sie melden die Demonstration rechtzeitig bei der Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • das Datum der Demonstration
    • den Zeitpunkt der Demonstration
    • wie viele Personen teilnehmen
    • den Zweck, für den Sie die Demonstration durchführen

Wollen Sie zum Beispiel Lärm machen, Transparente aufhängen, eine Bühne oder Stände aufbauen? Wenn ja, benötigen Sie möglicherweise auch eine Genehmigung. Wenden Sie sich an die Gemeinde.

Verwenden Sie das Meldeformular und melden Sie den Vorfall auch telefonisch beim Kundenkontaktzentrum unter der Nummer 14 045.

Beschreibung

Eine Demonstration ist eine Gruppe von Menschen, die zusammenkommen, um auf einen gemeinsamen Standpunkt aufmerksam zu machen. Jeder kann eine Demonstration veranstalten. Die Gemeinde kann eine Demonstration verbieten oder zum Beispiel einen anderen Ort bestimmen.

Bei Großdemonstrationen oder Demonstrationen zu gesellschaftlich sensiblen Themen ist es wichtig, dass Sie als Organisator mindestens eine Woche vorher Bescheid geben. Wir stimmen uns immer im Voraus mit der Organisation und der Polizei ab. Der Bürgermeister erlässt eine Reihe von Vorschriften und Beschränkungen und weist gegebenenfalls einen Demonstrationsort zu. Dies dient dem Schutz der Gesundheit, der Verkehrssicherheit und/oder der Verhinderung von Unruhen.

Die Meldung muss spätestens 2 Arbeitstage vor der öffentlichen Ankündigung der Demonstration oder Kundgebung bei uns eingehen. Wir können dann gemeinsam mit der Polizei und Enforcement Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dies ist im Interesse aller.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Durchführung einer Demonstration sind:

  • Es ist friedlich.
  • Es ist keine Bedrohung für:
    • Gesundheit
    • Verkehr
    • öffentliche Ordnung

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihre Anmeldung Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.