Demonstration oder Kundgebung abhalten

Jeder darf eine Demonstration organisieren. Haben Sie dies vor? Dann melden Sie dies bitte so früh wie möglich bei der Gemeinde. Dann können wir oder die Polizei gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Eine Genehmigung zu beantragen ist in der Regel nicht erforderlich.

Ansatz

Wie melde ich eine Demonstration an?

Sie müssen die Demonstration mindestens 48 Stunden im Voraus bei der Gemeinde anmelden. Wochenenden und Feiertage werden nicht mitgerechnet.

  • Sie geben an:
    • Name und Anschrift des Veranstalters
    • der Zweck der Demonstration
    • das Datum und die Uhrzeiten der Demonstration
    • der Ort und die Route der Demonstration
    • die Maßnahmen, die Sie ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu gewährleisten

Möchten Sie beispielsweise laute Musik spielen, Banner aufhängen oder eine Bühne oder Stände aufstellen? Dann benötigen Sie möglicherweise Genehmigungen. Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Beschreibung

Demonstrieren ist ein Grundrecht. Eine Demonstration ist eine Gruppe von Menschen, die sich öffentlich versammelt, um auf einen gemeinsamen Standpunkt aufmerksam zu machen.

Was geschieht mit Ihrer Meldung?

  • Sie erhalten eine E-Mail mit einer Bestätigung.
  • Wir melden uns bei Ihnen, falls wir Fragen haben. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne.
  • Sie erhalten einen Bescheid der Gemeinde, wenn Auflagen oder Einschränkungen gelten, um die Gesundheit aller zu schützen, den Verkehr zu sichern und Unruhen zu verhindern.

    Manchmal verbietet der Bürgermeister eine Demonstration. Dies geht dann aus dem Beschluss hervor.

Was tun wir, wenn Sie keine Meldung machen?

Grundsätzlich genehmigen wir die Demonstration. Falls erforderlich, kann der Bürgermeister den Umfang einer Demonstration jedoch einschränken. Zum Beispiel, weil die Vorbereitungszeit zu kurz war, um die Demonstration ordnungsgemäß ablaufen zu lassen. Manchmal verbieten wir eine Demonstration. 

Bedingungen

Die Bedingungen für die Durchführung einer Demonstration sind:

  • Es ist friedlich.
  • Es ist keine Bedrohung für:
    • Gesundheit
    • Verkehr
    • öffentliche Ordnung

Widerspruch und Berufung

Haben Sie eine Demonstration angemeldet und sind Sie mit den Entscheidungen der Gemeinde Heerlen nicht einverstanden? Dann können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie anschließend mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.