Kameraüberwachung in und um Wohnungen

Wollen Sie als Privatperson eine Kamera aufhängen? Dann achten Sie darauf, dass die Kamera möglichst wenig auf die öffentliche Straße oder fremdes Eigentum (z.B. den Garten des Nachbarn) gerichtet ist. Wenn dies der Fall ist, unterliegt sie dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und wird von der Behörde für personenbezogene Daten überwacht.

Beschreibung

Eine Privatperson oder eine Wohnungsbaugesellschaft bringt manchmal Kameras in und um Wohnungen herum an, um Eigentum zu sichern und die Bewohner zu schützen. Dies ist nicht verboten, aber an Bedingungen geknüpft.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Kameraüberwachung in und um Wohnungen sind:

  • Bei einer Privatperson sollte die Kamera so wenig wie möglich auf die öffentliche Straße oder auf fremdes Eigentum (z. B. den Garten des Nachbarn) gerichtet sein.

  • Für eine Wohnungsbaugesellschaft oder VVE gelten weitere Bedingungen, nämlich:
    • Eine Wohnungsbaugesellschaft oder ein VVE (Verband der Wohnungseigentümer) muss ein berechtigtes Interesse an der Installation von Kameras haben. Zum Beispiel die Sicherheit des Eigentums oder der Schutz der Bewohner. Der Eingriff in die Privatsphäre muss so gering wie möglich sein.
    • Die Kameraüberwachung muss notwendig sein. Das heißt, es gibt keine anderen Mittel, um die Sicherheit und den Schutz zu verbessern. Außerdem muss die Kameraüberwachung Teil eines Gesamtpakets aus mehreren Maßnahmen sein.
    • Die Wohnungsbaugesellschaft oder der VVE ist auch verpflichtet, die Bewohner auf die Kameraüberwachung hinzuweisen. Zum Beispiel, indem sie Schilder anbringen.
    • Die Interessen der Anwohner und Besucher müssen gegen ihre eigenen Interessen abgewogen werden.
    • Die Kamera darf nicht in der Wohnung und grundsätzlich auch nicht auf der Straße filmen. Nur wenn es unvermeidbar ist, darf die Kamera Gebäude, Grundstücke und Gegenstände anderer Personen oder den öffentlichen Straßenraum aufnehmen.
    • Ist der öffentliche Raum in Sichtweite? Dann sollte die Kamera nicht mehr als nötig filmen, um Eigentum und Anwohner zu schützen.
    • Außerdem sollten die Kamerabilder nicht länger als vier Wochen aufbewahrt werden. Wenn jedoch ein Vorfall aufgezeichnet wurde, z. B. ein Diebstahl, werden die Kamerabilder aufbewahrt, bis alles erledigt ist.
    • Eine weitere Voraussetzung für eine VVE ist, dass eine Mehrheit der Mitglieder der Installation von Kameras zustimmt.