Kameraüberwachung in und um Wohnungen

Möchten Sie als Privatperson eine Kamera aufhängen? Dann achten Sie darauf, dass die Kamera so wenig wie möglich auf die öffentliche Straße oder fremdes Eigentum, z.B. den Garten des Nachbarn, gerichtet ist. Ist dies der Fall? Dann gilt das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, und die Datenschutzbehörde überwacht es.

Beschreibung

Privatpersonen oder Wohnungsbaugesellschaften bringen manchmal Kameras in und um Wohnungen an, um ihr Eigentum zu sichern und die Bewohner zu schützen. Dies ist nicht verboten. Es gelten jedoch Bedingungen.

Bedingungen

Für Privatpersonen

  • Die Kamera sollte so wenig wie möglich auf die öffentliche Straße oder auf fremdes Eigentum (z. B. den Garten des Nachbarn) gerichtet sein.

Für Wohnungsbaugesellschaften oder eine VVE

  • Eine Wohnungsbaugesellschaft oder VVE (Eigentümervereinigung) muss ein berechtigtes Interesse an der Installation von Kameras haben. Zum Beispiel die Sicherheit des Eigentums oder der Schutz der Bewohner. Der Eingriff in die Privatsphäre muss so gering wie möglich sein.
  • Die Kameraüberwachung muss notwendig sein. Es gibt keine anderen Mittel zur Förderung von Sicherheit und Schutz. Die Kameraüberwachung ist Teil eines Gesamtpakets aus mehreren Maßnahmen.
  • Die Wohnungsbaugesellschaft oder der VVE ist verpflichtet, die Bewohner auf die Kameraüberwachung hinzuweisen. Zum Beispiel, indem sie Schilder aufstellen.
  • Die Interessen der Bewohner und Besucher haben Vorrang. Die Kamera darf nicht innerhalb der Wohnung oder auf der Straße filmen. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, darf die Kamera Gebäude, Grundstücke und Gegenstände, die anderen gehören, oder den öffentlichen Straßenraum aufnehmen. Kommt der öffentliche Raum in den Blick? Dann darf die Kamera nicht mehr filmen, als zur Sicherung von Eigentum und Anwohnern notwendig ist.
  • Die Kamerabilder dürfen nur vier Wochen lang aufbewahrt werden. Wenn jedoch ein Vorfall aufgezeichnet wurde, wie z. B. ein Diebstahl, werden die Kamerabilder so lange aufbewahrt, bis alles geklärt ist. Für eine VVE muss die Mehrheit der Mitglieder der Installation von Kameras zustimmen.