Kauf eines Gewerbegrundstücks von der Gemeinde

Sind Sie an einem Gewerbegrundstück der Gemeinde interessiert? Dann schicken Sie eine E-Mail an die Gemeinde.

Näherung

Auf diese Weise geben Sie an, dass Sie ein Gewerbegrundstück kaufen möchten:

  • Sie senden eine E-Mail an gemeente@heerlen.nl. Sie geben an, an welchem Grundstück Sie interessiert sind. Das Unternehmerhaus wird sich innerhalb von 4 Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Die Gemeinde wird mit Ihnen zusammenarbeiten
  • Sie reichen sie dann schriftlich ein:
    • wofür Sie das Land nutzen wollen
    • und wie Sie die Kriterien erfüllen werden (Geschäftsplan)
  • Die Gemeinde prüft, ob Sie das Grundstück kaufen können.
  • Wenn wir das Grundstück an Sie verkaufen wollen, werden wir diese Absicht im Gemeindeblatt veröffentlichen.
  • Wir nehmen eine Antispekulationsklausel in den Kaufvertrag auf.

Beschreibung

Die Gemeinde bietet Gewerbegrundstücke zum Verkauf an. Im Ruimtelijk Economisch Bedrijventerreinen Informatie Systeem van de Provincie Limburg(REBIS) können Sie sehen, welche Gewerbegrundstücke in der Gemeinde Heerlen zum Verkauf stehen 

Der Verkauf von Gewerbegrundstücken ist Gegenstand eines öffentlichen Auswahlverfahrens. Dieses Verfahren ist in der Ausführungsverordnung über das öffentliche Auswahlverfahren für den Verkauf von Gewerbeflächen der Gemeinde Heerlen zu finden.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für den Kauf eines Gewerbegrundstücks gehören:

  • Sie stimmen mit dem Umweltplan überein oder haben eine positive Grundsatzentscheidung erhalten, und Sie halten sich an die kommunale Politik, z. B. die Bodenpreispolitik.

Die Gemeinde wägt die folgenden Kriterien ab, um einen Verkauf vorzunehmen:

  • Wie viele Arbeitsplätze wird die vorgeschlagene Geschäftstätigkeit schaffen?
  • Wie nachhaltig richten Sie das Grundstück und die Strukturen ein?
  • Verbessert der Endnutzer die Wirtschaftsstruktur?
  • Sind Sie damit einverstanden, mit der Gemeinde eine Antispekulationsklausel auszuhandeln?

Einspruch und Beschwerde

Wer mit dem Verkauf nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung der Absicht, das Grundstück zu verkaufen, beim Zivilgericht Einspruch erheben. Der Vertrag kann unterzeichnet werden, wenn niemand innerhalb von 20 Tagen Einspruch erhebt. Andernfalls werden wir zunächst das Urteil des Gerichts abwarten.