Verkauf von kommunalen Immobilien und Grundstücken
Die Gemeinde veräußert regelmäßig Immobilien wie Häuser, Gebäude oder soziale Einrichtungen. Es kann sich aber auch um unbebaute Grundstücke, Gewerbeflächen oder Reststreifen handeln. Diese Verkäufe werden öffentlich bekannt gegeben.
Wenn eine Kommune Immobilien verkaufen will, sollte sie transparent handeln und dies im Voraus online veröffentlichen. Auf diese Weise können die Interessenten ihr Interesse bekunden und sich bewerben. Die Veröffentlichung ist notwendig, wenn sich voraussichtlich mehrere Bewerber melden werden. Der Käufer muss von der Gemeinde auf der Grundlage vorher festgelegter Kriterien ausgewählt werden.
Veröffentlichungen
Heerlen meldet Verkäufe über:
- Website mit amtlichen Bekanntmachungen für kommunales Eigentum
- Rebis Website für Geschäftsgrundstücke
Kein öffentlicher Verkauf mit 1 Partei
Wenn nur eine bestimmte Partei in Frage kommt, ist dies nicht erforderlich. Dies sind die sogenannten 1:1-Verkäufe. Allerdings muss der Verkauf dann mit Begründung veröffentlicht werden. Diese Art des Verkaufs wurde in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 2021 festgelegt, dem sogenannten Didam-Urteil.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung und fragen Sie nach Team Property oder Team Space Policy. Sie können auch eine E-Mail senden an: teamvastgoedalgemeen@heerlen.nl.
Wenn es sich um ein Gewerbegrundstück handelt, wenden Sie sich bitte an das Haus des Unternehmers unter ondernemershuis@heerlen.nl.
Zu verkaufen
Derzeit hat die Gemeinde keine Immobilien zu verkaufen.