Datenschutzerklärung für Meldungen zu öffentlichen Räumen und Belästigungen

Wenn Sie auf der Straße oder in einem Park etwas sehen, das Ihrer Meinung nach repariert oder beseitigt werden sollte, können Sie dies der Gemeinde melden. Sie können uns auch eine gefährliche Verkehrssituation oder Belästigungen durch Personen und Gastronomiebetriebe melden. Ergänzend zur allgemeinen Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen erläutern wir, wie wir als Gemeinde Heerlen mit Ihren personenbezogenen Daten als Meldender umgehen.

Welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeiten wir?

Anonym melden

Sie können Ihre Meldung anonym einreichen. In diesem Fall geben Sie lediglich die folgenden Angaben an:

  • Angaben zur Meldung selbst (Ihre Feststellungen bezüglich des Vorfalls, den Sie melden);
  • Ort des Vorfalls, den Sie melden;
  • Bildmaterial des Vorfalls (nicht verpflichtend).

Wenn Sie eine anonyme Meldung machen, werden keine personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet.

Nicht anonym melden

Neben der Meldung (wie oben unter der Überschrift „Anonyme Meldung“ beschrieben) können Sie auch Daten angeben, die die Meldung mit Ihrer Person in Verbindung bringen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:

  • Name;
  • Telefonnummer (nicht erforderlich);
  • E-Mail-Adresse (nicht erforderlich);
  • Etwaige personenbezogene Daten, die Sie im freien Textfeld der Meldung angeben. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Meldungen zu öffentlichen Räumen und Belästigungen ist:
  • Zu welchem Zweck werden die Daten verwendet?
  • Die Möglichkeit, der Gemeinde Heerlen oder anderen Behörden eine Situation im öffentlichen Raum zu melden, die von den Normen abweicht, denen Objekte oder Situationen entsprechen müssen, woraufhin die betreffende Organisation die Meldung bearbeiten und Rückmeldung geben kann (Beurteilung, Weiterleitung, Umsetzung, Rückmeldung und Feedback);
  • Die Möglichkeit, Belästigungen durch veranstaltungen, Gastronomiebetriebe oder Personen zu melden, um diese zu verringern oder zu unterbinden, woraufhin die Gemeinde Heerlen oder eine andere Behörde die Meldung bearbeiten und Rückmeldung geben kann (Beurteilung, Weiterleitung, Umsetzung, Rückmeldung und Feedback);
  • Optimierung und Verbesserung der Dienstleistungen der Gemeinde Heerlen und anderer Behörden im Bereich des öffentlichen Raums.

Keine Weitergabe

Die personenbezogenen Daten werden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Im System für „Meldungen zu öffentlichen Räumen und Belästigungen“ findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt. Diese entscheidet, an welche Abteilung oder externe Organisation eine Meldung gerichtet ist, und leitet die Meldung automatisch an diese Abteilung weiter. Ohne Algorithmus müsste ein Mitarbeiter die eingegangene Meldung an die zuständige Abteilung oder externe Organisation weiterleiten. Dieser Vorgang ist also weitgehend automatisiert.

Hierfür kommen „Natural Language Processing“ und „Machine Learning“ zum Einsatz. Unter Machine Learning versteht man Algorithmen, die durch Erfahrung – also die Verarbeitung großer Datenmengen – immer intelligenter werden.

Der Algorithmus im Registrierungssystem für „Meldungen zu öffentlichem Raum und Belästigungen“ „liest“ und interpretiert die Meldung und bestimmt automatisch die Kategorie der Meldung. Darüber hinaus kann der Algorithmus automatisch den Dringlichkeitsgrad bestimmen. Und schließlich können durch den Algorithmus eventuelle Doppelmeldungen entfernt werden. Der Algorithmus zielt also nicht auf unmittelbar identifizierende personenbezogene Daten ab, wie beispielsweise die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Meldenden. Diese personenbezogenen Daten sind daher auch nicht Bestandteil der automatisierten Entscheidungsfindung.

Die automatisierte Entscheidungsfindung (die Weiterleitung der Meldung an die zuständige Abteilung oder externe Organisation) führt nicht zu Entscheidungen mit Rechtswirkung. An der individuellen Rechtsstellung des Meldenden ändert sich nichts.

Grundlage und Zweck

Die Gemeinde verarbeitet diese personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer Aufgabe von allgemeinem Interesse.

Es gibt keinen übergreifenden rechtlichen Rahmen, in dem alle Rechte und Pflichten der Gemeinden in Bezug auf die Verwaltung des öffentlichen Raums festgelegt sind. Die Gemeinde muss sich an eigene Vorschriften (u. a. die Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverordnung, APV) sowie an spezifische Gesetze und Vorschriften unter anderem des Staates, der Provinz und der Wasserbehörde halten. Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass die Gemeinde eine Sorgfaltspflicht zur Aufrechterhaltung und Förderung der Sicherheit im öffentlichen Raum hat. Neben der Bearbeitung der Meldung kann die Gemeinde Meldungen auch dazu nutzen, die Lebensqualität und Sicherheit in der Umgebung der Meldung zu fördern. Dies geschieht durch die Auswertung und Analyse von Meldungen zur Erstellung eines Lebensqualitäts- und Sicherheitsprofils, anhand dessen die Gemeinde gezielte und strukturelle Verbesserungen vornehmen kann.

Die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften hängen zudem von der Art der Meldung ab.

Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften betreffen:

  • Gemeindegesetz
  • Allgemeine Ortsverordnung (APV) 
  • Gesetz über den Ausschank von alkoholischen Getränken und das Gastgewerbe
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Gesetz über Lärmbelästigung
  • Bodenschutzgesetz
  • Umweltgesetz
  • Wohnungsgesetz
  • Raumordnungsgesetz
  • Naturschutzgesetz
  • Gesetz über Flora und Fauna
  • Verordnung zum Warengesetz über Attraktionen und Spielgeräte

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

Die Gemeinde speichert personenbezogene Daten so lange, wie dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wie es im Archivgesetz festgelegt ist. Das bedeutet, dass Ihre personenbezogenen Daten, die im Rahmen der „Meldung zu öffentlichem Raum und Belästigungen“ erhoben wurden, 52 Wochen nach Bearbeitung der Meldung gelöscht werden.

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Bei der Gemeinde Heerlen gehen neben Meldungen, die die Gemeinde selbst bearbeitet, auch Meldungen ein, die nicht von der Gemeinde Heerlen bearbeitet werden können. Diese Meldungen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet, abgeschlossen und archiviert.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Meldungen zu öffentlichen Räumen und Belästigungen tauscht die Gemeinde Heerlen die gegebenenfalls erforderlichen personenbezogenen Daten aus der Meldung mit anderen Organisationen aus. Liegt keine Einwilligung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten des Meldenden an die unten aufgeführten Organisationen vor, wird die Gemeinde Heerlen dies selbstverständlich nicht tun.

  • Stiftung Tierambulanz Süd-Limburg 
  • Tierschutzzentrum Limburg 
  • Wohnen Süd 
  • Wohnen in Limburg 
  • Weller 
  • Heimleben
  • Gemeinde Landgraaf
  • Gemeinde Kerkrade 
  • Gemeinde Voerendaal 
  • Gemeinde Brunssum 
  • Feuerwehr 
  • Krankenwagen 
  • Polizei

Diese Datenschutzerklärung „Meldungen zu öffentlichen Räumen und Belästigungen“ ist Teil der allgemeinen Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen. Möchten Sie Ihre Rechte geltend machen oder haben Sie Fragen zum Datenschutz? Dann lesen Sie bitte die allgemeine Datenschutzerklärung.