Zuschuss für begrünte Dächer und Fassaden

Als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie oder eines Geschäftshauses können Sie Zuschüsse für begrünte Dächer und Fassaden erhalten. Dadurch wird unsere Stadt grüner und widerstandsfähiger gegen heftige Regenschauer, heiße und trockene Sommer.

Hinweis

Sie können begrünte Dächer oder Fassaden erst dann errichten, wenn Ihr Zuschussantrag genehmigt wurde. Die Arbeiten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung der Finanzhilfe beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Beschreibung

Die Gemeinde Heerlen gewährt Eigentümern oder Mietern eines Hauses oder Grundstücks Zuschüsse. Auf diese Weise wollen wir:

  • Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Energie sparen
  • binden Feinstaub und Stickstoff
  • Verringerung von Lärm- und Wasserbelästigung
  • die Artenvielfalt erhöhen
  • Bekämpfung der städtischen Erwärmung

Diese Regelung gilt nur für Wohnungen und Grundstücke in der Gemeinde Heerlen.

Weitere Informationen, die Broschüre und Tipps finden Sie unter waterklaar.co.uk 

Bedingungen

Die Bedingungen sind:

  • Sie sind der Eigentümer oder Nutzer der Immobilie
  • die Mindestdachfläche beträgt 10 m2 für ein Wohnhaus und 50 m2 für ein gewerbliches Gebäude
  • die Mindestfläche für begrünte Fassaden beträgt 5 m2 für ein Wohnhaus und 10 m2 für ein Geschäftsgebäude
  • der Aufbau des Gründachs muss die Mindestwasserspeicherung von 25 l/m2 für ein extensives Gründach und 50 l/m2 für ein intensives Gründach einhalten
  • Gründächer und Fassadenbegrünungen erfordern eine Umweltgenehmigung
  • Nach dem Bau müssen Sie die Anlagen mindestens 5 Jahre lang instand halten.