Zuschuss für begrünte Dächer, Fassaden und Fassadenbegrünung

Als Mieter oder Eigentümer einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie können Sie einen Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung erhalten. Bewerben Sie sich online. Möchten Sie lieber einen Fassadengarten anlegen? Beantragen Sie kostenlose Pflanzen bei Samen in de Buurt. So machen wir unsere Stadt grüner und widerstandsfähiger gegen heftige Regenschauer, heiße und trockene Sommer.

Näherung

Sie können begrünte Dächer oder Fassaden erst dann errichten, wenn Ihr Zuschussantrag genehmigt wurde. Die Arbeiten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung der Finanzhilfe beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Beschreibung

Die Gemeinde Heerlen gewährt Eigentümern oder Mietern eines Hauses oder Grundstücks Zuschüsse. Auf diese Weise wollen wir:

  • Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Energie sparen
  • binden Feinstaub und Stickstoff
  • Verringerung von Lärm- und Wasserbelästigung
  • die Artenvielfalt erhöhen
  • Bekämpfung der städtischen Erwärmung

Diese Regelung gilt nur für Häuser und Grundstücke in der Gemeinde Heerlen.
Benötigen Sie weitere Informationen? Die Broschüre und Tipps finden Sie unter waterklaar.nl

Giebelgarten

Sie haben kein geeignetes Dach? Dann ziehen Sie einen Fassadengarten in Betracht. Bei einem Fassadengarten ersetzen Sie einige Pflastersteine entlang Ihrer Fassade durch Pflanzen. Wir stellen sie Ihnen kostenlos zur Verfügung. Auf diese Weise machen Sie Ihre Straße grüner und helfen, Regenwasser zu sammeln. Gemeinsam legen wir die Breite des Gartens fest, damit der Bürgersteig sicher bleibt. Die Pflege des Gartens übernehmen Sie selbst. Nimmt Ihre Straße teil? Dann können Sie einen Zuschuss für Kaffee und Kuchen während der Bepflanzung beantragen. Den Zuschuss können Sie unter beantragen: Nachbarschaftsinitiative? Ja, bitte!

Bedingungen

Die Bedingungen sind:

  • Sie sind der Eigentümer oder Nutzer der Immobilie
  • die Mindestdachfläche beträgt 10 m2 für ein Wohnhaus und 50 m2 für ein gewerbliches Gebäude
  • die Mindestfläche für begrünte Fassaden beträgt 5 m2 für ein Wohnhaus und 10 m2 für ein Geschäftsgebäude
  • der Aufbau des Gründachs muss die Mindestwasserspeicherung von 25 l/m2 für ein extensives Gründach und 50 l/m2 für ein intensives Gründach einhalten
  • Gründächer und Fassadenbegrünungen erfordern eine Umweltgenehmigung
  • Nach dem Bau müssen Sie die Anlagen mindestens 5 Jahre lang instand halten.