Zuschuss für den AED (Defibrillator)

Organisationen, die über einen AED (Defibrillator) verfügen und sich im Heerlen Resuscitation Network engagieren, können einen Zuschuss erhalten. Die Gemeinde möchte mit diesem Zuschuss die Verfügbarkeit (24/7) von AEDs verbessern.

Näherung

Fordern Sie ein Antragsformular an und füllen Sie es aus. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per Post, mailen Sie es oder geben Sie es am Schalter ab.

Beschreibung

Die Stadtverwaltung gewährt Zuschüsse, um die Verfügbarkeit von AEDs in der Stadt zu verbessern. Wenn Sie einen AED besitzen, können Sie ihn dem Reanimatie Netwerk Heerlen zur Verfügung stellen. Im Falle eines HLW-Einsatzes können die Bürgerretter diesen AED einsetzen, um ein Leben zu retten. Hängt der AED drinnen? Dann wählen Sie einen Schutzschrank im Freien.
So ist der AED 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar. 

Zweck und Höhe des Zuschusses

Die Gemeinde bezuschusst die Anschaffung eines AED-Schutzschranks. Wir übernehmen 50 % der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 400 € ohne MwSt.
Sie erhalten keinen Zuschuss für die Anschaffung eines AED. In Heerlen gibt es bereits viele AEDs.
Wir erstatten keine anderen Kosten, wie z. B.: Versicherung, Wartung, Installationskosten. Diese gehen zu Lasten des Antragstellers.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Subventionierung sind:

  • Sie stellen den AED dem Reanimatie Netwerk Heerlen zur Verfügung.
  • Sie müssen den AED im Alarmsystem von HartslagNu registrieren.
  • Sie hängen den AED in einem geschützten Schrank im Freien auf und stellen die Verfügbarkeit für das Heerlen Resuscitation Network sicher.
  • Der AED kann im Falle eines Herzstillstands 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eingesetzt werden.
  • Hängt der AED im Haus? Dann können Sie den AED auch bei HartslagNu anmelden. In diesem Fall geben Sie die Öffnungszeiten des Ortes an, an dem der AED hängt.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 12 Wochen eine Entscheidung treffen.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden? Sie können innerhalb von sechs Wochen bei Gericht Widerspruch einlegen.