Zuschuss für den AED (Defibrillator)

Organisationen, die über einen AED (Defibrillator) verfügen und sich im Reanimatie Netwerk Heerlen engagieren, können für einen Zuschuss in Frage kommen. Durch die Gewährung eines Zuschusses möchte die Gemeinde die Verfügbarkeit (24/7) von AEDs verbessern.

Beschreibung

Die Stadtverwaltung gewährt Zuschüsse, um die Verfügbarkeit von AEDs in der Stadt zu verbessern. Wenn Sie einen AED besitzen, können Sie ihn dem Reanimatie Netwerk Heerlen zur Verfügung stellen. Im Falle eines HLW-Einsatzes können die Bürgerretter diesen AED einsetzen, um ein Leben zu retten. Hängt der AED drinnen?
Dann entscheiden Sie sich für einen schützenden Schrank im Freien. So ist der AED 24 Stundenam Tag, 7 Tage die Woche verfügbar. 

Zweck und Höhe des Zuschusses

Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss für den Kauf eines AED-Schutzschranks.
50 % der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 400 € ohne MwSt. Sie erhalten keinen Zuschuss für die Anschaffung eines AED. In Heerlen gibt es bereits relativ viele AEDs.
Andere Kosten wie Versicherung, Wartung, Installationskosten usw. werden von der Gemeinde nicht erstattet. Diese gehen zu Lasten des Antragstellers.

Bedingungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Der AED muss dem Reanimatie Netwerk Heerlen zur Verfügung gestellt werden.
  • Der AED muss im Alarmsystem von HartslagNu registriert sein.
  • Der AED sollte in einem geschützten Schrank im Freien hängen und dem Heerlen Resuscitation Network zur Verfügung stehen.
  • Der AED sollte im Falle eines Herzstillstands 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche einsatzbereit sein.
  • Hängt der AED im Haus? Dann können Sie den AED auch bei HartslagNu anmelden. Geben Sie in diesem Fall die Öffnungszeiten des Ortes an, an dem der AED hängt.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 12 Wochen eine Entscheidung treffen.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden? Sie können innerhalb von sechs Wochen bei Gericht Widerspruch einlegen.