Zuschuss für innovative Ideen Kansrijk gestartet

Hat Ihre Organisation, Ihr Unternehmen, Ihr Verein oder Ihre Stiftung eine innovative Idee für eine Zusammenarbeit zur Verbesserung der Startchancen von Kindern in Heerlen? Dann können Sie sich um einen Zuschuss im Rahmen des Programms Kansrijk van Start bewerben. Dieses Programm konzentriert sich auf die Zusammenarbeit zwischen medizinischen und sozialen Organisationen mit dem Ziel, eine bewusste und gesunde Schwangerschaft zu fördern und eine starke und sichere Elternschaft in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes zu unterstützen. Gemeinsam machen wir einen Unterschied für einen vielversprechenden Start für jeden Sjpruut!

Näherung

  • Senden Sie eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Idee an: kansrijkvanstart@heerlen.nl
  • Wir schicken Ihnen dann das Antragsformular zu.
  • Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es zusammen mit den Anhängen zurück.

Beschreibung

Viele Organisationen spielen eine Rolle bei der Geburt und den ersten Lebensjahren eines Kindes. Um Kindern einen guten Start zu ermöglichen, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen stärken. Haben Sie eine gute Idee, um dies zu verwirklichen? Dann reichen Sie einen Antrag ein! Im Jahr 2025 stehen 90.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Sie können maximal 15.000 € pro Projekt beantragen. Wir behandeln die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs, also seien Sie pünktlich da!

Bedingungen

  • Anträge können nur von einer Vereinigung, Organisation, einem Unternehmen oder einer Stiftung gestellt werden.
  • Die Aktivität oder Zusammenarbeit ist innovativ und in Heerlen
  • Sie können bis zu 15.000 € pro Idee beantragen
  • Der Zuschuss kann 100 % der Kosten für die beschriebene Aktivität abdecken.
  • Reichen Sie bei der Bewerbung einen Projektplan ein, aus dem Zweck, Inhalt, Ort und Budget hervorgehen.
  • Der Antragsteller begründet die Verwendung der Initiative innerhalb von drei Monaten nach deren Abschluss. Danach ist der Zuschuss endgültig.

Zeitspanne

Sie können einen Antrag stellen, bis die Obergrenze erreicht ist, spätestens jedoch bis zum 18. August 2025. Die Gemeinde prüft die Anträge zu vier Zeitpunkten:

  • 15. Februar
  • 15. April
  • 15. Juni
  • 15. September

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Sie dann mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie bei Gericht Einspruch einlegen.