Zuschuss für innovative Ideen Vielversprechender Start

Hat Ihre Organisation, Ihr Unternehmen, Ihr Verein oder Ihre Stiftung eine innovative Idee für eine Zusammenarbeit, um Kindern in Heerlen einen vielversprechenden Start zu ermöglichen? Dann können Sie einen Zuschuss im Rahmen des Kansrijk van Start-Programms beantragen. Dieses Programm konzentriert sich auf die Zusammenarbeit zwischen medizinischen und sozialen Organisationen mit dem Ziel, eine bewusste und gesunde Schwangerschaft zu fördern und eine starke, sichere Elternschaft in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes zu unterstützen. Gemeinsam machen wir den Unterschied und sorgen für einen vielversprechenden Start für jeden Sjpruut!

Näherung

  • Senden Sie eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Idee an: kanrijkvanstart@heerlen.nl
  • Wir schicken Ihnen dann das Antragsformular zu.
  • Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es zusammen mit den Anhängen zurück.

Beschreibung

Viele Organisationen spielen bei der Geburt und den frühen Jahren eines Kindes eine Rolle. Um Kindern einen guten Start zu ermöglichen, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen stärken. Haben Sie eine gute Idee, dies zu realisieren? Dann stellen Sie eine Anfrage! Im Jahr 2025 stehen Fördermittel in Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung. Pro Projekt können maximal 15.000 € beantragt werden. Wir bearbeiten Bewerbungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, seien Sie also pünktlich!

Bedingungen

  • Anträge können nur von einer Vereinigung, Organisation, einem Unternehmen oder einer Stiftung gestellt werden.
  • Die Aktivität oder Zusammenarbeit ist innovativ und in Heerlen
  • Pro Idee können Sie maximal 15.000 € beantragen
  • Die Förderhöhe kann 100 % der Kosten der beschriebenen Tätigkeit decken.
  • Mit der Bewerbung müssen Sie einen Projektplan mit Zweck, Inhalt, Ort und Budget einreichen.
  • Der Antragsteller muss die Ausgaben innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Initiative belegen. Danach ist die Förderung endgültig.

Zeitspanne

Sie können einen Antrag stellen, bis die Förderobergrenze erreicht ist, spätestens jedoch bis zum 18. August 2025. Die Gemeinde bewertet die Anträge zu vier Zeitpunkten:

  • 15. Februar
  • 15. April
  • 15. Juni
  • 15. September

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Sie dann mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie bei Gericht Widerspruch einlegen.