Zuschuss zur Fassadenverschönerung

Gemeinsam machen wir das Hoensbroek-Zentrum zu einem Ort, an dem man sich trifft, Geschäfte macht und einkauft. Die Qualität des öffentlichen Raums ist sehr wichtig. Deshalb unterstützt die Gemeinde die Eigentümer bei der Renovierung ihrer Immobilien. 

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie im Zentrum von Hoensbroek und möchten Sie Ihre Fassade verschönern? Fordern Sie per E-Mail ein Antragsformular an und bewerben Sie sich bis Ende 2027.

Näherung

Könnte Ihre Fassade eine Überholung vertragen? Dann fordern Sie per E-Mail ein Antragsformular an. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit Anhängen an hoensbroekcentrum@heerlen.nl.
Haben Sie Fragen zur Bewerbung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung.

Beschreibung

Eigentümer von Grundstücken am Gebrookerplein, an der Hoofdstraat (vom Markt bis zum Gebrookerplein), an der Nieuwstraat (zwischen Gebrookerplein und Marktstraat) oder am Markt können den Zuschuss beantragen. Die Instandsetzung, Verbesserung und Restaurierung von Fassaden ist ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung des Erscheinungsbildes von Hoensbroek-Centre. Mit der neuen Regelung können Immobilieneigentümer einen Zuschuss beantragen, um ihre veraltete, hässliche oder stumpfe Fassade zu sanieren. 

Die Regelung umfasst:

  • Wiederherstellung von Fassaden mit kulturhistorischem und/oder imageprägendem Wert in ihrem ursprünglichen Zustand
  • Entfernung von bildstörenden/verunstaltenden Objekten und Bauteilen an der Fassade 
  • Restaurierung von Fassadensembles.
  • Möglicherweise können Sie auch einen Zuschuss für die Reparatur mehrerer Fassaden erhalten, die zusammen ein Ganzes bilden und das Straßenbild verschönern.

Bedingungen

Die Bedingungen für Fassaden in Hoensbroek-Centre für eine Subventionierung sind: 

  • Wiederherstellung von Gebäuden/Fassaden mit kulturhistorischem und/oder imageprägendem Wert in ihrem ursprünglichen Zustand.
  • Wiederherstellung der Architektur, indem Immobilien wieder "auf den Boden" gestellt werden; Ausrichtung und Verbindung des Erdgeschosses mit dem Rest der Fassade.
  • Restaurierung von Fassadenkomplexen. 
  • Entfernung von bildstörenden/verunstaltenden Objekten und Bauteilen an der Fassade
  • Wiederherstellung des früheren Zustands von Fassaden durch Sanierungsarbeiten
  • Die Sanierung trägt dazu bei, dass die gesamte Immobilie wieder mehr/besser oder angemessen genutzt werden kann, z. B. weil sie jetzt (teilweise) leer steht.

Zeitspanne

Die Zuschussregelung läuft bis zum 31. Dezember 2027 oder bis zur Ausschöpfung des Zuschussbetrags von 200.000 €.