Kanalisationsbeschwerde melden

Haben Sie eine Beschwerde über die Kanalisation? Zum Beispiel, weil der Abwasserkanal verstopft ist oder stinkt? Wenn die Ursache außerhalb Ihres Gartens liegt, melden Sie sie der Gemeinde.

Liegt die Ursache im Hausanschluss (zwischen Fassade und Grundstücksgrenze), können Sie das Entstopfungsprogramm der Gemeinde in Anspruch nehmen.
Dies ist rund um die Uhr möglich.
In Notfällen rufen Sie an oder melden Sie sich online.

Näherung

Auf diese Weise melden Sie der Gemeinde eine Kanalisationsbeschwerde:

  • Sie setzen sich telefonisch mit der Stadtverwaltung in Verbindung oder machen eine Meldung.
  • Sie gehen weiter:
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • um welche Art von Beschwerde es sich handelt (Verstopfung, Gestank oder Absenkung)
    • wie lange Sie die Beschwerde schon haben
    • ob Ihre Nachbarn die gleichen Beschwerden haben
    • alle Fotos und Konstruktionszeichnungen
    • jede Untersuchung oder Erklärung eines Unternehmens, das Ihre Beschwerde untersucht hat 

Ist die Gemeinde für die gemeldete Beschwerde zuständig? Dann werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass der Kanal so schnell wie möglich repariert wird.

Ist Ihr Heimanschluss blockiert? Dann können Sie das Entsperrungsprogramm nutzen. Ein spezialisiertes Unternehmen wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Kosten

Die Tarife für die Entsperrung sind mit Mehrwertsteuer:

  • 100 € werktags zwischen 8.00 und 16.30 Uhr.
  • 125 € an Werktagen zwischen 16.30 Uhr und 8.00 Uhr ( 125%)
  • 125 € am Samstag ganztägig (125% )
  • 150 € an Sonn- und Feiertagen ganztägig ( 150% )

Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, unterschreiben Sie ein Dokument. Sie erklären sich dann mit den Bedingungen und Konditionen einverstanden. Das beauftragte Unternehmen schickt Ihnen die Rechnung. Die Rabattregelung gilt nicht für Wohnungen und Innensanierungen wie Küchen, Bäder, Toiletten und so weiter. Wenn Sie selbst ein Unternehmen beauftragen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

Beschreibung

Die Gemeinde ist für den Bau, die Instandhaltung und die Verwaltung des Hauptkanalisationsnetzes mit den Pumpstationen, Pumpen sowie den Speicher- und Absetzbecken zuständig. Der Eigentümer eines Hauses oder Gebäudes ist für den Bau und die Instandhaltung des Anschlusses an dieses System verantwortlich. Beschwerden über Geruchsbelästigung, Verstopfung des Abwasserkanals oder Senkungen der Straße aufgrund eines Lecks im Abwasserkanal können der Gemeinde gemeldet werden.

Die Gemeinde hat einen Vertrag mit einer Spezialfirma für die Beseitigung von Verstopfungen in der Hauskanalisation abgeschlossen. Sie können sich zu einem günstigeren Tarif dorthin wenden, wenn Ihr Kanalanschluss verstopft ist. Das ist nicht möglich, wenn Sie selbst die Ursache für die Verstopfung sind. Das Unternehmen führt nur die Entstopfungsarbeiten durch.