Parteinamen für Wahlen registrieren

Eine politische Partei oder Gruppierung muss sich registrieren lassen, wenn sie unter einem bestimmten Namen zu den Wahlen antreten will.

Näherung

Sie benötigen dies, um eine politische Fraktion zu registrieren: 

  • eine Kopie der notariellen Urkunde, die die Satzung des Vereins enthält
  • eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer
  • Nachweis der Einzahlung der Kaution
  • die gültige Erklärung der Fraktion, die den Bevollmächtigten und den stellvertretenden Bevollmächtigten gegenüber dem zentralen Wahlausschuss benennt

Kosten

Die Kaution für die Registrierung einer Partei oder Gruppe für die Wahlen zum Europäischen Parlament beträgt 450 €. Sie erhalten die Kaution zurück, wenn Sie eine gültige Kandidatenliste einreichen.

Beschreibung

Neue politische Parteien oder Gruppen lassen sich beim Wahlrat registrieren. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Kandidatenliste einreichen.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden am 6. Juni 2024 statt. Sie können Ihren Parteinamen für die Teilnahme an den Europawahlen bis zum 12. März 2024 registrieren lassen.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Registrierung einer Partei oder Gruppe für Wahlen gehören:

  • Es geht um eine politische Partei oder Gruppe.
  • Der Name der Partei oder Gruppe erfüllt die Bedingungen auf Kiesraad.nl. Zum Beispiel darf der Name nicht irreführend sein.

Die Eintragung einer Partei oder Gruppierung ist nicht obligatorisch. Eine politische Partei oder Gruppierung kann auch mit einer leeren Liste an den Wahlen teilnehmen. In diesem Fall steht nur eine Nummer und kein Name oben auf der Kandidatenliste und dem Stimmzettel der Partei oder Gruppierung.