Parteinamen für Wahlen registrieren
Eine politische Partei oder Gruppierung muss sich registrieren lassen, wenn sie unter einem bestimmten Namen zu den Wahlen antreten will.
Näherung
Sie benötigen dies, um eine politische Fraktion zu registrieren:
- eine Kopie der notariellen Urkunde, die die Satzung des Vereins enthält
- eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer
- Nachweis der Einzahlung der Kaution
- die gültige Erklärung der Fraktion, die den Bevollmächtigten und den stellvertretenden Bevollmächtigten gegenüber dem zentralen Wahlausschuss benennt