Belästigend abgestellte Fahrräder und Mopeds

Die Stadtverwaltung möchte die Belästigung durch unbeaufsichtigte Fahrräder und Mopeds im Bahnhofsbereich und in den bewachten Fahrradschuppen verringern. Parken Sie sie im Fahrradschuppen oder an den dafür vorgesehenen Plätzen in der Stadt.
An anderen Orten sind sie nicht erlaubt. Werden Sie durch Fahrräder und Mopeds belästigt? Melden Sie dies der Stadtverwaltung.

Näherung

Bringen Sie einen gültigen Ausweis zum Fahrradabstellplatz mit.

Kosten

Wenn Sie Ihr (Moped-)Fahrrad abholen, müssen Sie die Kosten für den Abtransport tragen.

Dies kostet 30 €.

Beschreibung

Wann entfernen wir Ihr Fahrrad/Moped?

  • es sich nicht im Fahrradschuppen oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort befindet
  • es länger als 4 Wochen gelagert wird
  • er verursacht ein Ärgernis

Was tun die Regulierungsbehörden?

  • sie bringen ein Datumsschild am Fahrrad/Moped an
  • sie erfassen die Daten von Fahrrädern/Motorrädern
  • sie bringen das Fahrrad/Moped zum Lagerhaus
  • Wird das Fahrrad/Moped gestohlen? dann geht es an den Eigentümer zurück

Wie bekomme ich mein Fahrrad/Moped zurück?

  • die Gemeinde behält Ihr Fahrrad/Moped 13 Wochen lang 
  • können Sie es in der Verwahrstelle abholen. Bringen Sie den Schlüssel zum Schloss mit. Oder ein anderes Beweisstück, das beweist, dass Sie der Eigentümer sind
  • Sie müssen die Kosten für den Umzug tragen

Haben Sie Ihr Fahrrad/Moped nicht innerhalb von 13 Wochen abgeholt? Dann gibt die Gemeinde das Fahrrad an einen anderen Ort. Das Eigentumsrecht erlischt dann. Wir vermerken das dann auch auf dem Anmeldeformular.

Zeitspanne

Sie müssen die (Mofa-)Fahrräder innerhalb von 13 Wochen aus der Verwahrstelle abholen. Danach erlischt das Eigentum an dem (Mofa-)Fahrrad.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entfernung Ihres Fahrrads Widerspruch einlegen. Dies kann bis zu 6 Wochen nach dem Datum der Entscheidung geschehen.

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