Neue Vorschriften zum Schutz der Bäume
Am 4. Dezember 2024 treten neue Regeln zum Schutz von Bäumen in Kraft. Diese neue Verordnung und die neuen Richtlinienregeln ersetzen die Baumverordnung von 2016 und sorgen für einen stärkeren Schutz für Bäume und Holzbestände in Heerlen.
Marco Peters , Beigeordnete Groen: „Im heutigen Zeitgeist, in dem wir Bäume als sehr wertvoll ansehen, ist es wichtig, dass sie nicht einfach gefällt werden können. Das ist in den letzten Jahren passiert und deshalb müssen wir sie schützen. Darüber hinaus arbeiten wir intensiv an der Begrünung überall in der Stadt und investieren weiterhin in unsere Stadtteile und Stadtteile. Das neue System gewährleistet die Wiedereinführung einer Fällgenehmigung. Wir widmen unseren Bewohnern besondere Aufmerksamkeit und halten den regulatorischen Aufwand gering.“
Dauerhafter Schutz
Durch die Einführung einer Fällgenehmigung mit neuen Richtlinienvorschriften sorgt Heerlen für einen nachhaltigeren und umfassenderen Schutz seiner Grünflächen. Anfangs haben wir nur wertvolle Bäume geschützt, mittlerweile haben wir alle Bäume und Holzbestände geschützt. Wir hören auf den wachsenden Wunsch der Gesellschaft, das Grün in der Stadt im Interesse der Gesundheit, des Klimas und der Artenvielfalt besser zu schützen. Es passt auch gut zu Heerlens Aufgabe, die Stadt in großem Umfang grüner zu machen.
Bewertung des Baumerhalts
Wir fällen keine sehr dicken, monumentalen Bäume. Dies tun wir nur aus dringenden Gründen. Bei anderen Bäumen und Holzbeständen wägen wir den Grund des Fällens gegen die Bedeutung des Baumes und der Umwelt ab. Unser Vorzug ist es, den Baum zu behalten. Beim Holzeinschlag muss der Ausgleich so weit wie möglich durch Neuanpflanzung ausgeglichen werden. Sollte eine Neubepflanzung in Eigenregie nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag zu einem Wiederbepflanzungsfonds zu leisten. Einwohner von Heerlen müssen nur für dickere Bäume eine Genehmigung beantragen und weniger entschädigen als Nichtprivatpersonen. Zum Beispiel ein Bauträger oder die Gemeinde selbst. Auf diese Weise gewährleisten die neuen Regeln einen besseren Schutz des Grüns ohne hohen Verwaltungsaufwand für unsere Bewohner.