Neue Vorschriften zum Schutz der Bäume

Kollegium Die Stadtverwaltung von B&W hat neue Richtlinien für den Schutz von Bäumen und Waldbeständen verabschiedet. Der Stadtrat muss jedoch noch die Baumverordnung genehmigen. Diese neuen politischen Regeln und die Verordnung ersetzen die Baumverordnung von 2016 und bieten einen stärkeren Schutz für Bäume und Waldbestände in Heerlen.

Marco Peters, Alderman Green: "In diesen Zeiten, in denen Bäume zu Recht als sehr wertvoll angesehen werden, ist es wichtig, dass sie nicht einfach abgeholzt werden können, wie es in den letzten Jahren möglich war. Sie müssen also geschützt werden. In der ganzen Stadt arbeiten wir sehr hart an einer konsequenten Begrünung und investieren in unsere Nachbarschaften und Stadtteile. Wir werden die Schnittgenehmigung wieder einführen, aber wir werden die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger gering halten."

Dauerhafter Schutz 

Mit der Einführung einer Fällgenehmigung mit neuen politischen Regeln sorgt Heerlen für einen nachhaltigeren und umfassenderen Schutz seiner Grünanlagen. Bisher war nur eine Reihe wertvoller Bäume geschützt, aber die neuen Regeln umfassen nun auch andere Bäume und Gehölzbestände. Damit tragen wir dem wachsenden Wunsch der Gesellschaft Rechnung, die Grünflächen der Stadt besser zu schützen. Das ist wichtig für die Gesundheit, das Klima und die Artenvielfalt. Es passt auch gut zur Aufgabe von Heerlen, die Stadt konsequent zu begrünen.

Bewertung des Baumerhalts

Sehr dicke, monumentale Bäume fällen wir nicht. Es sei denn, es liegen wichtige Gründe dafür vor. Bei anderen Bäumen und Holzbeständen wägen wir den Grund für die Fällung gegen die Bedeutung des Baumes und seiner Umgebung ab. Die Erhaltung ist immer vorzuziehen. Wenn wir einen Baum fällen, müssen wir ihn so weit wie möglich durch eine Neuanpflanzung kompensieren. Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst nachzupflanzen, können Sie einen finanziellen Beitrag zu einem Nachpflanzungsfonds leisten. Die Einwohner von Heerlen müssen nur für dickere Bäume eine Genehmigung beantragen. Außerdem müssen sie weniger Ausgleichszahlungen leisten als Nichtprivatpersonen wie etwa ein Bauträger oder die Gemeinde selbst. Die neuen Vorschriften gewährleisten somit einen besseren Schutz der Grünanlagen, ohne die Bürger mit hohen Auflagen zu belasten.

Die neue Regelung wird dem Stadtrat am 30. Oktober zur Genehmigung vorgelegt.