Nachtregister beantragen
Bietet Ihr Unternehmen Übernachtungen an? Dann müssen Sie ein Nachtregister führen. Ein Nachtregister können Sie bei der BsGW beantragen.
Der Inhalt wurde geladen.
Bietet Ihr Unternehmen Übernachtungen an? Dann müssen Sie ein Nachtregister führen. Ein Nachtregister können Sie bei der BsGW beantragen.
In einem Nachtbuch wird festgehalten, wer bei Ihnen übernachtet und wann. Das ist wichtig, wenn es zum Beispiel brennt. Die Feuerwehr weiß dann, welche Personen anwesend sind. Sie müssen ein Nachtregister führen, wenn Personen in Ihrem Betrieb übernachten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Hotel oder ein Bed & Breakfast (B&B) haben. Oder wenn Personen auf Ihrem Campingplatz übernachten.