Meldung des Abrisses eines Gebäudes oder einer Wohnung

Es ist nicht erlaubt, Asbest einfach abzureißen oder zu entfernen. Normalerweise müssen Sie es melden. Die Meldung ist zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorgeschrieben. Sie melden sich beim Online-Umweltschalter.

Näherung

Sie melden sich mindestens fünf Arbeitstage im Voraus, wenn:

  • als Privatperson werden Sie das Haus oder die Nebengebäude (teilweise) abreißen, und Sie werden die
    • geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
    • asbesthaltige Bodenfliesen oder
    • unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
  • die Fläche der zu entfernenden asbesthaltigen Bodenbeläge oder Bodenfliesen darf 35 m2 pro Grundstück nicht überschreiten
  • Sie können den Asbest selbst entfernen.

Sie haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn:

  • Sie mehr als 10m3 abreißen wollen, oder
  • Sie wollen mehr als 35 m2 Asbest entfernen
    • geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
    • asbesthaltige Bodenfliesen oder
    • unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
  • Sie sollten diese Arbeiten immer von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen.

Kosten

Die Abrissanzeige ist kostenlos. Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, zahlen Sie normalerweise nicht nur die Kosten für die Umweltgenehmigung. Oft erhebt die Gemeinde auch Planungskosten. Das sind Kosten für die Vorbereitung und Überwachung des Baus von Anlagen. Zum Beispiel für Grünanlagen, neue Straßen oder das Auffüllen von Gräben. Die Kosten finden Sie in der Legesverordening.

Beschreibung

Die Gemeinde möchte einen unerwünschten Abriss verhindern. Manchmal müssen Sie für den Abriss eine Umweltgenehmigung beantragen. Das gilt zum Beispiel für den Abriss eines Denkmals.

Bedingungen

Sie reichen eine Abrissanzeige ein, wenn:

  • Sie haben mehr als 10m3 Abbruchmaterial
  • Sie werden Asbest entfernen
  • Sie sind eine Privatperson und es geht um den Abriss (von Teilen) des Hauses oder von Nebengebäuden
  • Sie sind Unternehmer und wollen in Ihren Geschäftsräumen, die keinen Asbest enthalten, abreißen. Sie haben mehr als 10m3 Abbruchmaterial

Sie sind Geschäftsinhaber und wollen asbesthaltiges Material in Ihren Räumen abreißen lassen? Dann müssen Sie die Abbrucharbeiten von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen. Wenden Sie sich dazu zunächst an die Gemeinde Heerlen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 6 Monaten über Ihren Zulassungsantrag. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Melden Sie den Abriss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Abrisses an. Manchmal können Sie die Meldung auch 5 Arbeitstage im Voraus machen. Dies ist möglich, wenn das Gebäude sonst unnötigerweise leer stehen würde. Oder wenn es sich um die Instandsetzung oder Wartung eines asbesthaltigen Gebäudeteils handelt.