Meldung des Abrisses eines Gebäudes oder einer Wohnung

Sie können Asbest nicht einfach abreißen oder entfernen. Normalerweise müssen Sie ihn melden. Die Meldung ist zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorgeschrieben. Die Meldung erfolgt über den Online-Umweltschalter.

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 eine Genehmigung angemeldet oder beantragt? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

Sie melden sich mindestens fünf Arbeitstage im Voraus, wenn:

  • Sie sind eine Privatperson und es geht um den Abriss (von Teilen) des Hauses oder von Nebengebäuden, und
  • Sie löschen
    • geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
    • asbesthaltige Bodenfliesen oder
    • unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
  • die Fläche der zu entfernenden asbesthaltigen Bodenbeläge oder Bodenfliesen darf 35 m2 pro Grundstück nicht überschreiten
  • In diesem Fall können Sie den Asbest selbst entfernen.

Sie haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn:

  • Sie wollen mehr als 10m3 abreißen
  • Sie wollen mehr als 35m2 entfernen
    • geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
    • asbesthaltige Bodenfliesen oder
    • unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
  • In diesem Fall sollten Sie die Arbeiten immer von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen.

Kosten

Die Abrissanzeige ist kostenlos. Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, zahlen Sie normalerweise nicht nur die Kosten für die Umweltgenehmigung. Oft erhebt die Gemeinde auch Planungskosten. Das sind Kosten für die Vorbereitung und Überwachung des Baus von Anlagen. Zum Beispiel für Grünanlagen, neue Straßen oder das Auffüllen von Gräben. Die Kosten finden Sie in der Legesverordening.

Beschreibung

Die Gemeinde möchte einen unerwünschten Abriss verhindern. Manchmal müssen Sie für den Abriss eine Umweltgenehmigung beantragen. Das gilt zum Beispiel für den Abriss eines Denkmals.

Bedingungen

Sie reichen eine Abrissanzeige ein, wenn:

  • Sie haben mehr als 10m3 Abbruchmaterial
  • Sie werden Asbest entfernen
  • Privatpersonen sind und der Abriss (von Teilen) des Hauses oder von Nebengebäuden vorgesehen ist
  • Sie sind Unternehmer und wollen in Ihren Geschäftsräumen, die kein Asbest enthalten, abreißen. Sie haben mehr als 10m3 Abbruchmaterial

Sie sind Geschäftsinhaber und wollen asbesthaltiges Material in Ihren Räumen abreißen lassen? Dann müssen Sie die Abbrucharbeiten von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen. Wenden Sie sich dazu zunächst an die Gemeinde Heerlen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 6 Monaten über Ihren Zulassungsantrag. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Melden Sie den Abriss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Abrisses an. Manchmal können Sie die Meldung auch 5 Arbeitstage im Voraus machen. Dies ist möglich, wenn das Gebäude sonst unnötigerweise leer stehen würde. Oder wenn es sich um die Instandsetzung oder Wartung eines asbesthaltigen Gebäudeteils handelt.