Meldung des Abrisses eines Gebäudes oder einer Wohnung
Es ist nicht erlaubt, Asbest einfach abzureißen oder zu entfernen. Normalerweise müssen Sie es melden. Die Meldung ist zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorgeschrieben. Sie melden sich beim Online-Umweltschalter.
Näherung
Sie melden sich mindestens fünf Arbeitstage im Voraus, wenn:
- als Privatperson werden Sie das Haus oder die Nebengebäude (teilweise) abreißen, und Sie werden die
- geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
- asbesthaltige Bodenfliesen oder
- unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
- die Fläche der zu entfernenden asbesthaltigen Bodenbeläge oder Bodenfliesen darf 35 m2 pro Grundstück nicht überschreiten
- Sie können den Asbest selbst entfernen.
Sie haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn:
- Sie mehr als 10m3 abreißen wollen, oder
- Sie wollen mehr als 35 m2 Asbest entfernen
- geschraubt, asbesthaltige Platten, in denen Asbestfasern verklebt sind oder
- asbesthaltige Bodenfliesen oder
- unverklebter, asbesthaltiger Bodenbelag
- Sie sollten diese Arbeiten immer von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen.