Heerlen verschärft Fahrradregeln im Stadtzentrum
Um das Zentrum für Besucher attraktiver zu machen, führt Heerlen ab Anfang 2026 neue Regeln für die Fußgängerzone ein. Das Radfahren ist im größten Teil der Fußgängerzone nur noch außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten erlaubt. Darüber hinaus werden die Zeitfenster (7.30–12.00 Uhr) künftig strikt so angewendet, wie sie vorgesehen sind: ausschließlich zum Be- und Entladen.

Klare Regeln
In den letzten Jahren gab es eine Mischung aus Vereinbarungen und Pilotprojekten zum Fahrradverkehr in der Fußgängerzone. Trotz früherer Bemühungen gab es weiterhin Beschwerden über Belästigungen und unsichere Situationen. Durch die Zunahme von schnell fahrenden Fatbikes und Fahrradkurieren nahm der Druck weiter zu. Die Gemeinde hat sich daher für einen eindeutigen und konsequenten Ansatz entschieden, der sowohl der Sicherheit als auch der Lebensqualität im Stadtzentrum zugutekommt.
Beigeordnete Marco Peters Mobilität): „Das Zentrum von Heerlen muss ein Ort sein, an dem man angenehm und sicher einkaufen, spazieren gehen und sich aufhalten kann. Deshalb entscheiden wir uns für „Geschäfte offen, Radfahrer laufen“. Mit diesen Regeln senden wir ein klares Signal: Die Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger da. So sorgen wir für Komfort und Klarheit und gehen entschlossen gegen Belästigungen vor.“
Neue Maßnahmen
Das Gebiet Saroleastraat, Promenade, Bongerd und Pancratiusplein hat höchste Priorität, wenn es darum geht, es fahrradfrei zu machen. Um sicherzustellen, dass diese Standorte durchsetzbar sind, wird das Fahrradverbot auf (Teile) der folgenden Straßen ausgeweitet: Honigmannstraat, Pancratiusstraat, Akerstraat, Promenade I und II, Bongerd, Pancratiusplein, Uilegats, Plaarstraat, Morenhoek und die Oude Veemarktstraat. Teile der Stationsstraat und der Dautzenbergstraat fallen bereits unter das bestehende Verbot.
Außerhalb der Zeitfenster ist das Radfahren erlaubt, mit Ausnahme des Maankwartier. Dort bleibt das permanente Verbot in Kraft. Das bedeutet, dass einige Anwohner und Besucher während der Öffnungszeiten das letzte Stück zu ihrem Ziel zu Fuß zurücklegen müssen; die Fahrradabstellplätze bleiben weiterhin zugänglich. Darüber hinaus gelten die Zeitfenster zwischen 7.30 und 12.00 Uhr künftig wie ursprünglich vorgesehen: ausschließlich für Lieferungen. Der übrige Verkehr hat in diesem Zeitraum keinen Zugang mehr zur Fußgängerzone.
Die Maßnahmen treten Anfang 2026 in Kraft und gelten als Pilotprojekt für mindestens ein Jahr. Ende 2026 folgt eine umfassende Bewertung, bei der auch nationale Entwicklungen, unter anderem im Bereich Fatbikes, berücksichtigt werden.