Fassadenverbesserungsfonds in Hoensbroek-Centrum gestartet

Nach Heerlen-Zentrum eröffnen wir nun auch den Fassadenverschönerungsfonds in Hoensbroek-Centre. Das Kollegium van B&W hat dem Vorschlag für den Fassadenverschönerungsfonds zugestimmt und möchte Immobilieneigentümer in Hoensbroek-Centre ermutigen, die Fassaden ihrer historischen Gebäude in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Anträge für das Programm können ab dem 1. November 2025 gestellt werden. 

Beigeordnete Marco Peters (Umstrukturierung) erklärt: "Im Zentrum von Hoensbroek gibt es eine große Anzahl historischer Gebäude, wie zum Beispiel das schöne Gebäude mit der Treppe am Gebrookerplein. Indem wir sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen, sorgen wir auch dafür, dass die Identität von Hoensbroek wieder sichtbar wird. Dies trägt zu dem Ziel bei, das Zentrum von Hoensbroek wieder zum Wohnzimmer zu machen. Ein attraktiver Ort, auf den die Menschen stolz sind und an den sie gerne kommen, um zu leben, einzukaufen, sich zu treffen und an kulturellen und sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Die Gebietsperspektive und das Umsetzungsprogramm, die zuvor vom Gemeinderat verabschiedet wurden, bilden die Grundlage für die Umgestaltung des Hoensbroek-Zentrums. Eine der Maßnahmen, die wir sofort in Angriff nehmen werden, ist die Förderung der Fassadenverbesserung, die darauf abzielt, die (historischen) Gebäude im Zentrum zu verbessern, um die Identität des Dorfes zu stärken. Dies wird auch die Attraktivität des Einkaufszentrums erhöhen."

Dauer und Standorte

Wir werden die Regelung am 1. November 2025 eröffnen und bis Ende Dezember 2027 laufen lassen. Wir berücksichtigen sowohl die Antrags- als auch die Ausführungsfristen der Arbeiten. Sie betrifft Grundstücke am Gebrookerplein, an der Hoofdstraat (vom Markt zum Gebrookerplein), an der Nieuwstraat (zwischen Gebrookerplein und Marktstraat) und am Markt.

Anfrage 

Immobilieneigentümer können ein Antragsformular unter hoensbroekcentrum@heerlen.nl anfordern . Der Bewertungsausschuss prüft, ob die vorgeschlagene Fassadenverbesserung zum Ziel des Programms beiträgt. Die Regelung umfasst die Wiederherstellung von Fassaden mit kulturhistorischem und/oder imageprägendem Wert in ihrem ursprünglichen Zustand, die Beseitigung von imagestörenden/verunstaltenden Objekten und Bauteilen an Fassaden sowie die Wiederherstellung von Fassadenensembles. Anträge werden mit bis zu 50 % des vom Eigentümer zu investierenden Betrags, höchstens jedoch mit 35 000 €, bezuschusst.