Fonds für Fassadenverbesserung in Hoensbroek-Zentrum aufgelegt

Nach Heerlen-Zentrum wird nun auch in Hoensbroek-Centre der Fassadenverschönerungsfonds eingerichtet. Das Kollegium van B&W hat dem Vorschlag des Fassadenverbesserungsfonds zugestimmt, mit dem Immobilieneigentümer in Hoensbroek-Centre ermutigt werden sollen, die Fassaden ihrer historischen Gebäude in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Anträge für das Programm können ab dem 1. November 2025 gestellt werden. 

Beigeordnete Marco Peters (Umstrukturierung) erklärt: "Im Zentrum von Hoensbroek gibt es eine große Anzahl historischer Gebäude, wie zum Beispiel das schöne Gebäude mit der Treppe am Gebrookerplein. Indem wir sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen, sorgen wir auch dafür, dass die Identität von Hoensbroek wieder sichtbar wird. Dies trägt zu dem Ziel bei, das Zentrum von Hoensbroek wieder zum Wohnzimmer zu machen: zu einem attraktiven Ort, an dem man gerne lebt, einkauft, sich trifft und an kulturellen und sozialen Aktivitäten teilnimmt. Die Gebietsperspektive und das Umsetzungsprogramm, die zuvor vom Gemeinderat beschlossen wurden, bilden die Grundlage für die Umgestaltung des Hoensbroek-Zentrums. Eine der Maßnahmen, die wir sofort in Angriff nehmen werden, ist die Förderung der Fassadenverbesserung, die darauf abzielt, die (historischen) Gebäude im Zentrum zu verbessern, um die Identität des Dorfes zu stärken. Dies wird auch die Attraktivität des Einkaufszentrums erhöhen."

Dauer und Standorte

Die Regelung beginnt am 1. November 2025 und läuft bis Dezember 2027, wobei sowohl die Antrags- als auch die Ausführungsfrist der Arbeiten berücksichtigt werden. Die Regelung gilt für Grundstücke am Gebrookerplein, der Hoofdstraat (der Teil vom Markt bis zum Gebrookerplein), der Nieuwstraat und dem Markt.

Anfrage 

Immobilieneigentümer können sich über hoensbroekcentrum@heerlen.nl bewerben . Anhand des Inhalts des Antrags wird geprüft, ob die vorgeschlagene Fassadenverbesserung zum Ziel der Regelung beiträgt. Gefördert werden unter anderem die Wiederherstellung von Fassaden mit kulturhistorischem und/oder imageprägendem Wert in ihrem ursprünglichen Zustand, die Beseitigung von imagestörenden/verunstaltenden Objekten und Bauteilen an Fassaden sowie die Wiederherstellung von Fassadenensembles. Die Anträge werden mit bis zu 50 % des vom Eigentümer zu investierenden Betrags, höchstens jedoch mit 35.000 € bezuschusst.