Das omgevingswet
Das neue omgevingswet tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dieses Gesetz befasst sich mit dem Raum, in dem wir leben, arbeiten und uns erholen: unserem Lebensumfeld. Sie müssen sich mit dem Omgevingswet befassen, wenn Sie etwas an Ihrem Lebensumfeld ändern wollen. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Einfahrt bauen wollen. Oder wenn Sie als Unternehmer Ihre Geschäftsräume erweitern wollen.
Wenn Sie etwas in Ihrem Lebensumfeld verändern wollen, sind Sie ein so genannter "Verursacher". Das bedeutet, dass Sie dann prüfen müssen, ob Sie eine Umweltgenehmigung oder eine Meldung benötigen. Das können Sie online im digitalen Umweltschalter tun. Für weitere Informationen können Sie vorher den Schalter der Gemeinde besuchen.
Auswirkungen auf die erteilten Lizenzen
Alle, die vor dem Inkrafttreten des Omgevingswet einen Genehmigungsantrag gestellt haben, werden von uns auf der Grundlage des geltenden Rechts, der WABO, bearbeitet und genehmigt. Auch die baubegleitende (Bau-)Kontrolle wird nach der WABO durchgeführt. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vorhaben haben.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Omgevingswet ändern sich die Bedingungen, Fristen und Regeln, denen ein Genehmigungsantrag entsprechen muss. So müssen bei neuen Plänen auch die Folgen für Gesundheit, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Klima berücksichtigt werden. Das Gesetz verlangt auch, dass ein Initiator seinen Plan mit der Umgebung abstimmt, in der er umgesetzt werden soll. Dies kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen oder zusätzliche Arbeit bedeuten.
Weitere Informationen
Möchten Sie weitere Informationen über das Omgevingswet? Besuchen Sie die Website der Rijksoverheid oder die Website von Aan de slag met de Omgevingswet.