Das omgevingswet
Das neue omgevingswet am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft den Raum, in dem wir leben, arbeiten und uns entspannen: unsere Lebensumgebung. Das Omgevingswet Sie Omgevingswet wenn Sie etwas an Ihrer Lebensumgebung ändern möchten. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Auffahrt anlegen möchten. Oder wenn Sie als Unternehmer Ihre Geschäftsräume erweitern möchten.
Wenn Sie etwas an Ihrer Wohnumgebung ändern möchten, sind Sie ein sogenannter „Initiator”. Das bedeutet, dass Sie prüfen müssen, ob Sie eine Umgebungsgenehmigung benötigen oder eine Meldung machen müssen. Das können Sie online im digitalen Umgebungsportal tun. Weitere Informationen erhalten Sie vorab beim Gemeindeschalter Ihrer Gemeinde.
Auswirkungen auf erteilte Genehmigungen
Alle Anträge auf Genehmigung, die vor Inkrafttreten des Omgevingswet eingereicht wurden, werden von uns gemäß der geltenden Gesetzgebung, dem WABO, bearbeitet und genehmigt. Auch die (Bau-)Kontrollen während der Bauphase werden gemäß dem WABO durchgeführt. Bei Fragen zu Ihrem Vorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit Inkrafttreten des neuen Omgevingswet die Bedingungen, Fristen und Vorschriften, denen ein Genehmigungsantrag entsprechen muss. So werden beispielsweise bei neuen Plänen auch die Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Klima geprüft. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass ein Initiator seinen Plan auf die Umgebung abstimmen muss, in der er umgesetzt wird. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand oder zusätzliche Arbeit bedeuten.
Weitere Informationen
Möchten Sie weitere Informationen zum Omgevingswet? Besuchen Sie die Website der Rijksoverheid oder die Website von Aan de slag met de Omgevingswet.