Kontrollen zum Fahrradfahrverbot in Heerlen-Zentrum

Die Stadt Heerlen hat ab April 2026 Heerlen-Zentrum Fahrradvorschriften für einen Großteil Heerlen-Zentrum verschärft. In einigen Bereichen gilt nun ein Fahrradverbot. Die Aufsichts- und Vollzugsbehörden der Stadt Heerlen führen gemeinsam mit der Polizei regelmäßig Kontrollen durch. Letzte Woche, am 16., 17. und 18. Juni, erhielten 101 Personen eine offizielle Verwarnung und 15 Personen einen Bußgeldbescheid.

Eine Frau läuft mit ihrem Fahrrad an der Hand durch die Innenstadt

Die Innenstadt von Heerlen ist eine Fußgängerzone, in der viele Menschen spazieren gehen, einkaufen und sich treffen. Durch das hohe Aufkommen kommt es an Orten wie der Saroleastraat, der Promenade, dem Bongerd und dem Pancratiusplein immer häufiger zu unsicheren Situationen und Belästigungen durch Radfahrer und den motorisierten Verkehr. Während der Ladenöffnungszeiten (täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr und an verkaufsoffenen Abenden bis 21:00 Uhr) ist das Radfahren im Stadtzentrum nicht gestattet. Sie dürfen sich dort nur zu Fuß bewegen, auch mit dem Fahrrad am Hand. Nur zum Be- und Entladen dürfen Fahrzeuge zwischen 07:30 und 12:00 Uhr in das Gebiet einfahren.

Sicherer und angenehmer für alle 

In der vergangenen Woche führte die Aufsichts- und Vollzugsbehörde der Gemeinde Heerlen drei Tage in Folge Kontrollen durch. Die Sicherheit von Fußgängern in Stadtzentren ist in letzter Zeit durch E-Bikes, Fatbikes und beispielsweise Lastenfahrräder gefährdet. Außerdem kommt es in Einkaufsvierteln zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern. Deshalb überprüfen wir die Einhaltung der neuen Vorschriften.

Bürgermeister Roel Wever :

„Das Ziel ist es, das Stadtzentrum für Fußgänger sicherer zu machen. Wir stellen jedoch fest, dass die Einwohner aus Gewohnheit bestimmte Routen mit dem Fahrrad zurücklegen und die Schilder oft übersehen. Deshalb gibt die Aufsichts- und Ordnungsbehörde derzeit noch häufig Verwarnungen aus. Eine offizielle Verwarnung bedeutet, dass Ihre Identität festgestellt wurde. Beim nächsten Mal erhalten Sie dann tatsächlich einen Bußgeldbescheid.“

Kontrollen in den kommenden Monaten 

Auch in den kommenden Monaten werden die Aufsichts- und Ordnungsbehörden sowie die Polizei weiterhin Kontrollen durchführen. Seit April stehen die neuen Schilder an den Zufahrtsstraßen zum Stadtzentrum. Außerdem ist an mehreren Stellen auf der Straße die Aufschrift zu lesen: „Geschäfte geöffnet? Radfahrer zu Fuß“. So sehen Besucher sofort, was zu tun ist. Bei der offiziellen Verwarnung handelt es sich in der Regel um eine erste Verwarnung. Die Einkaufenden und die Geschäftsleute begrüßen die Kontrollen.