Hundesteuerkontrolle ab 31. März
Ab Montag, dem 31. März, werden Mitarbeiter der BsGW von Haus zu Haus gehen und die Hundehaltung überprüfen. Die Inspektoren werden bei Haushalten vorbeischauen, um die Hundehaltung zu überprüfen. Wenn der Inspektor an Ihrer Tür klingelt, kann er sich ausweisen. Verlangen Sie einen Identitätsnachweis!
Ist der Hund bereits registriert?
Jeder, der einen oder mehrere Hunde hält, ist steuerpflichtig. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung, dies anzumelden. Die Anzahl der Hunde an einer Adresse bestimmt die Höhe der Abgabe. Die Tarif der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt.
Fein
Findet der Kontrolleur einen Hund, der nicht registriert ist? Dann wird der Kontrolleur dies melden. Sie können auch mit einem Bußgeld belegt werden. Wir raten Hundehaltern, die ihre(n) Hund(e) noch nicht angemeldet haben, dies so schnell wie möglich zu tun. Sie vermeiden dann ein Bußgeld.
Bericht über My BsGW
Die An- und Abmeldung eines Hundes kann schnell und einfach in Mein BsGW vorgenommen werden. Hier können Sie auch eine Änderung der Anzahl der Hunde melden.