Campagne voeren voor gemeenteraadsverkiezingen

Wilt u voor uw politieke partij campagne voeren voor de gemeenteraadsverkiezingen? Dan moet u voor een aantal campagne-activiteiten eerst toestemming vragen. Dit doet u bij de gemeente waar u de campagne wilt voeren.

Ansatz

So beantragen Sie eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für die Durchführung einer Wahlkampagne:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde.
  • Sie geben in jedem Fall Folgendes an:
    • für welche Wahlen Sie Wahlkampf machen wollen
    • für welche Partei Sie Wahlkampf machen wollen
    • wo und wie Sie eine Kampagne durchführen wollen
    • wann und zu welchem Zeitpunkt Sie eine Kampagne durchführen möchten

Beschreibung

Sie können für Ihre politische Partei werben. Das bedeutet, dass Sie für Ihre politische Partei werben müssen. Dann müssen Sie die Regeln befolgen, die von der Gemeinde festgelegt wurden, zum Beispiel für:

  • Aushang von Wahlplakaten
  • Hängebanner
  • Platzierung der Stände
  • mit einem Soundtruck herumfahren
  • Suche nach neuen Mitgliedern

Für einige Kampagnenaktivitäten müssen Sie bei der Gemeinde eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung beantragen. Und manche Aktivitäten sind nur an von der Gemeinde festgelegten Orten erlaubt.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Teilnahme am Wahlkampf gehören:

  • Sie führen am Wahltag keinen Wahlkampf im oder in der Nähe des Wahllokals.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie uns mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.