Bodenuntersuchungen durchführen lassen

Ein Bodengutachten ist manchmal erforderlich, wenn Sie Bau- oder Renovierungspläne haben. Auch beim Kauf oder Verkauf eines Hauses, eines Geschäftshauses oder eines Grundstücks wird zunehmend ein Bodengutachten verlangt.

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 eine Bodenuntersuchung durchführen lassen? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

Möchten Sie wissen, ob Sie ein gültiges Bodengutachten haben? Weitere Informationen finden Sie im Bodenpolitikplan oder per E-Mail an die Bodenabteilung.  

So beantragen Sie ein Bodengutachten:

Beschreibung

Eine Bodenuntersuchung gibt Aufschluss über die Qualität des Bodens zu diesem Zeitpunkt. In den folgenden Fällen kann eine Bodenuntersuchung erforderlich sein:

  • Sie wollen bauen oder umgestalten.
  • Sie kaufen oder verkaufen ein Haus, eine Gewerbeimmobilie oder ein Grundstück.
  • Sie stellen eine Tätigkeit ein, für die Sie eine Umweltgenehmigung haben.
  • Der Umweltplan ändert sich.

Ein Bodengutachten ist 2 Jahre lang gültig. Die Qualität des Bodens kann sich ändern. Das liegt an den Aktivitäten, die auf dem Boden stattfinden, oder daran, dass die nationalen Forschungsstandards strenger werden. Mit einer Feldbegehung oder einer ergänzenden Untersuchung können Sie feststellen, ob die Ergebnisse des Bodengutachtens nach diesen 2 Jahren immer noch richtig sind.

Sie möchten wissen, ob ein Risiko besteht, im Boden Sprengstoff zu finden? Wir prüfen, ob im Untersuchungsgebiet ein erhöhtes Risiko besteht, Sprengstoff zu finden. Dazu verwenden wir eine Voruntersuchung, die wir durch eine so genannte "Quellenerhebung" erstellen. Die Ergebnisse halten wir in einem Bericht und einer Risikokarte fest.

Informationen über das Risiko des Vorhandenseins von Sprengstoffen sind wichtig für:

  • (Kommunale) Projekte, bei denen wir in den Boden graben müssen
  • Ausarbeitung von Flächennutzungsplänen

Bedingungen

Die Voraussetzung für die Beauftragung eines Bodengutachtens ist:

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks oder haben die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks, auf dem Sie die Bodenuntersuchung durchführen wollen. Gehört das Grundstück der Gemeinde? Dann bitten Sie die Gemeinde um Erlaubnis.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.