Bodenuntersuchungen durchführen lassen

Ein Bodengutachten ist manchmal erforderlich, wenn Sie Bau- oder Renovierungspläne haben. Auch beim Kauf oder Verkauf eines Hauses, eines Geschäftsgebäudes oder eines Grundstücks wird zunehmend ein Bodengutachten verlangt.

Näherung

Möchten Sie wissen, ob Sie ein gültiges Bodengutachten haben? Weitere Informationen finden Sie im Bodenpolitikplan oder per E-Mail an die Bodenabteilung.  

So beantragen Sie ein Bodengutachten und senden es an die Gemeinde:

Beschreibung

Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über die Qualität des Bodens zu diesem Zeitpunkt. In den folgenden Fällen kann eine Bodenuntersuchung erforderlich sein:

  • Sie wollen bauen oder umgestalten.
  • Sie kaufen oder verkaufen ein Haus, eine Gewerbeimmobilie oder ein Grundstück.
  • Sie stellen eine Tätigkeit ein, für die Sie eine Umweltgenehmigung haben.
  • Der Umweltplan ändert sich.

Ein Bodengutachten ist 2 Jahre lang gültig. Die Qualität des Bodens kann sich in dieser Zeit ändern, zum Beispiel aufgrund von Aktivitäten, die auf dem Boden stattfinden. Auch die nationalen Vorschriften ändern sich manchmal. Mit zusätzlichen Nachforschungen können Sie feststellen, ob die Ergebnisse der Bodenuntersuchung nach diesen 2 Jahren noch korrekt sind.

Möchten Sie wissen, ob im Boden ein Sprengstoffrisiko besteht? Wir prüfen, ob im Untersuchungsgebiet ein erhöhtes Risiko besteht, Sprengstoff zu finden. Dazu verwenden wir eine Voruntersuchung, die wir durch eine so genannte "Quellenerhebung" erstellen. Die Ergebnisse halten wir in einem Bericht und einer Risikokarte fest.

Die Informationen über das Risiko des Vorhandenseins von Sprengstoffen sind wichtig für:

  • (Kommunale) Projekte, bei denen wir in den Boden graben müssen
  • Ausarbeitung von Flächennutzungsplänen

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Durchführung einer Bodenuntersuchung gehören:

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem Sie die Bodenuntersuchung durchführen wollen. Oder Sie haben die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks. Gehört das Grundstück der Gemeinde? Dann bitten Sie die Gemeinde um Erlaubnis.