Wollen Sie Bienen für Ihren Beruf oder Ihr Hobby halten? Dann brauchen Sie vielleicht eine Ausnahmegenehmigung. 

Ansatz

So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Bienen:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Befreiung benötigen. Sie können die Befreiung sofort beantragen.
  • Anmelden:
    • für Sie selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eHerkenning
  • Sie liefern an:
    • eine Lageskizze mit Grundriss und ggf. Fotos
    • Informationen über die Anzahl der Bienen oder Bienenstöcke
    • Informationen über Schutzmaßnahmen, die Sie ergreifen, um andere vor Ihren Bienen zu schützen (z. B. ein hoher Zaun)

Kosten

Eine Befreiung kostet mindestens 20,15 € (Viertelstundensatz 2025) bzw. 20,65 € (Viertelstundensatz 2026).

Beschreibung

Andere Menschen können belästigt werden, wenn Sie Bienen halten. Deshalb gibt es besondere Regeln für die Bienenhaltung. Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten können, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Haltung von Bienen ohne Ausnahmegenehmigung sind:

  • Sie halten die Bienen mindestens 30 Meter von der Straße entfernt.
  • Sie halten die Bienen mindestens 30 Meter von einem Haus oder anderen Gebäuden entfernt, in denen sich tagsüber Menschen aufhalten.
  • Sie sind Eigentümer der umliegenden Gebäude.

Sind Sie nicht in der Lage, die Bedingungen zu erfüllen? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne von der Gemeinde einmal verlängert werden.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.

Oder suchen Sie?

Meldungen