Wollen Sie Bienen für Ihren Beruf oder Ihr Hobby halten? Dann brauchen Sie vielleicht eine Ausnahmegenehmigung. 

Ansatz

So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Bienen:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Befreiung benötigen. Sie können die Befreiung sofort beantragen.
  • Anmelden:
    • für Sie selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eHerkenning
  • Sie liefern an:
    • eine Lageskizze mit Grundriss und ggf. Fotos
    • Informationen über die Anzahl der Bienen oder Bienenstöcke
    • Informationen über Schutzmaßnahmen, die Sie ergreifen, um andere vor Ihren Bienen zu schützen (z. B. ein hoher Zaun)

Kosten

Eine Befreiung kostet mindestens 20,65 € (Viertelstundensatz 2026).

Beschreibung

Andere Menschen können belästigt werden, wenn Sie Bienen halten. Deshalb gibt es besondere Regeln für die Bienenhaltung. Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten können, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Haltung von Bienen ohne Ausnahmegenehmigung sind:

  • Sie halten die Bienen mindestens 30 Meter von der Straße entfernt.
  • Sie halten die Bienen mindestens 30 Meter von einem Haus oder anderen Gebäuden entfernt, in denen sich tagsüber Menschen aufhalten.
  • Sie sind Eigentümer der umliegenden Gebäude.

Sind Sie nicht in der Lage, die Bedingungen zu erfüllen? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zeitspanne

Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt? Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern. 

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit dem Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie damit nicht einverstanden sind. Auch andere Personen, die unmittelbar von dem Beschluss betroffen sind, können Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen eingelegt werden. Die Gemeinde trifft dann eine neue Entscheidung. 

Sind Sie mit diesem neuen Beschluss nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde einen richtigen Beschluss gefasst hat. Das nennt man „Berufung einlegen“. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. 

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