Ankündigung (Absicht), kommunales Eigentum zu verkaufen

Die Gemeinde veräußert regelmäßig Immobilien wie Häuser, Gebäude oder soziale Einrichtungen. Dazu können aber auch unbebaute Grundstücke oder Reststreifen gehören. Diese Verkäufe müssen öffentlich bekannt gemacht werden.

Wenn eine Gemeinde eine Immobilie verkaufen will, sollte sie transparent handeln und dies im Voraus online veröffentlichen. Auf diese Weise können die Interessenten ihr Interesse bekunden und sich um die Immobilie bewerben. Die Veröffentlichung ist notwendig, wenn sich voraussichtlich mehrere Bewerber melden werden. Der Käufer muss von der Gemeinde auf der Grundlage vorher festgelegter Kriterien ausgewählt werden. 

Veröffentlichung im Gemeindeanzeiger

Heerlen meldet alle Verkäufe über:

Kein öffentlicher Verkauf mit 1 Partei

Wenn nur eine bestimmte Partei in Frage kommt, ist dies nicht erforderlich. Dies sind die sogenannten 1:1-Verkäufe. Nur der Verkauf muss dann mit Begründung veröffentlicht werden. Diese neue Art des Verkaufs ist in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 2021, dem sogenannten Didam-Urteil, festgelegt.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung und fragen Sie nach Team Property oder Team Space Policy. Sie können auch eine E-Mail senden an: teamvastgoedalgemeen@heerlen.nl. 

Wenn es sich um ein Gewerbegrundstück handelt, wenden Sie sich bitte an das Haus des Unternehmers unter ondernemershuis@heerlen.nl.