Subvention für den AED (Defibrillator)

Darf das Reanimationsnetzwerk Heerlen Ihren AED benutzen? Es ist wichtig, dass die Rettungskräfte Ihren AED jederzeit benutzen können, wenn dies erforderlich ist. Entscheiden Sie sich daher für einen Schutzkasten im Außenbereich. So kann der AED rund um die Uhr, 7 Tage die Woche frei genutzt werden. Die Gemeinde erstattet Ihnen die Kosten für die Nutzung Ihres AED.

Ansatz

Rufen Sie die Gemeinde an. Wir senden Ihnen ein Antragsformular zu. Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, E-Mail oder geben Sie es am Schalter ab.

Ist Ihr AED noch nicht im Netzwerk registriert? Dann melden Sie sich bitte zunächst beim Reanimatienetwerk an.

Beschreibung

Die Gemeinde möchte die Verfügbarkeit von AEDs verbessern. Es ist wichtig, dass die Rettungskräfte Ihren AED jederzeit bei Bedarf einsetzen können. Entscheiden Sie sich daher für einen Schutzkasten im Außenbereich. So ist der AED rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche frei zugänglich.

Welche Kosten erstatten wir?

Sind Sie beim Reanimationsnetzwerk registriert? Wir gewähren einen Zuschuss für die Anschaffung des Schutzschranks und Sie können die Kosten für die Nutzung des AED geltend machen: 

  • Sie erhalten die Hälfte der Kosten für den Kauf eines Schutzgehäuses zurückerstattet. Sie erhalten maximal 400 € (ohne MwSt.).
  • Nach der Nutzung Ihres AED durch das Netzwerk können Sie die Kosten für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Ihres AED bei Ambulancezorg Limburg geltend machen.

Bedingungen

  • Registrieren Sie Ihren AED auf der Website HartslagNu.
  • Hängen Sie Ihren AED in einem Schutzkasten im Freien auf und stellen Sie sicher, dass er vom Reanimatie Netwerk Heerlen (Reanimationsnetzwerk Heerlen) frei genutzt werden kann.
  • Der AED kann im Falle eines Herzstillstands 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eingesetzt werden.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 12 Wochen eine Entscheidung treffen.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden? Sie können innerhalb von sechs Wochen bei Gericht Widerspruch einlegen.