26 Bürgermeister aus Limburg befürchten Probleme mit den neuen Feuerwerksvorschriften

Ab dem 1. August 2026 gilt ein landesweites Feuerwerksverbot. Dann ist es in den Niederlanden nicht mehr erlaubt, Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch zu kaufen, zu verkaufen oder abzuzünden. Die neuen Vorschriften sehen jedoch vor, dass Bürgermeister Vereinen und Stiftungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen dürfen. Diese Gruppen müssen jedoch einen lokalen Bezug zur Gemeinde haben. Die Zweite Kammer legte drei Bedingungen für das Gesetz zum sicheren Jahreswechsel fest:

  • Kommunen müssen Ausnahmegenehmigungen erteilen können
  • Es muss ein realistischer Plan zur Durchsetzung des Verbots ausgearbeitet werden
  • Die Feuerwerksbranche muss eine angemessene Entschädigung erhalten
Feuerwerk auf dem Pancratiusplein

Bürgermeister in Limburg sind besorgt über neue Vorschriften für Feuerwerkskörper

Die Bürgermeister von 26 limburgischen Gemeinden haben sich gemeinsam über die neuen Feuerwerksvorschriften beraten. Sie sehen große Probleme bei der Umsetzung dieser Vorschriften. Die neuen Vorschriften bringen zusätzliche Aufgaben für die Gemeinden mit sich. Die Gemeinden müssen:

  • Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper beantragen
  • Die neuen Regeln durchsetzen

Die Gemeinden erhalten dafür weder zusätzliche Mittel noch zusätzliches Personal. Schon für ihre regulären Aufgaben verfügen viele Gemeinden über zu wenig Fachwissen, Geld und Personal.

Die Durchsetzung ist gefährlich

Die Bürgermeister sind besorgt um die Sicherheit der Ordnungskräfte. Vor allem zum Jahreswechsel ist es gefährlich, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Die Polizei erklärt, dass sie bei Verstößen gegen die neuen Ausnahmeregelungen nicht sofort eingreift. Deshalb sind die Bürgermeister der Ansicht, dass die Polizei in Limburg zu wenig Unterstützung für eine sichere Durchsetzung der Vorschriften leistet.

Was tun die Bürgermeister nun?

Die 26 Bürgermeister haben einen Brief an den Minister für Justiz und Sicherheit sowie an den Staatssekretär für Infrastruktur und Wasserwirtschaft geschickt. In dem Brief erklären sie, dass die neuen Feuerwerksvorschriften nicht umsetzbar sind. Aus diesem Grund erteilen diese Gemeinden keine Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper.

Feuerwerksrundschreiben der limburgischen Gemeinden

Heerlen, 7. Juli 2026 

An: Seine Exzellenz, den Minister für Justiz und Sicherheit, Herrn D.M. van Weel, und Ihre Exzellenz, die Staatssekretärin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Frau A. Bertram, Postbus , 2500 EH DEN HAAG 

Betreff: Probleme bei der Umsetzung der neuen Feuerwerksverordnung 

Sehr geehrter Herr Minister van Weel und sehr geehrter Herr Staatssekretär Bertram, 

Mit diesem gemeinsamen Schreiben möchten wir Sie auf die erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten aufmerksam machen, die wir bei der Einführung der neuen Feuerwerksvorschriften erwarten. Wir halten die neuen Vorschriften unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für nicht umsetzbar und sehen erhebliche Risiken hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit. Im Folgenden werden wir anhand verschiedener Argumente darlegen, warum die neuen Feuerwerksvorschriften unserer Ansicht nach nicht umsetzbar sind. 

  1. 1. Undurchführbarkeit im Rahmen der derzeitigen Kapazitäten zur Durchsetzung Wir stellen fest, dass die geplante Regelung in ihrer derzeitigen Form im Rahmen der verfügbaren kommunalen Kapazitäten nicht umsetzbar ist. Der wichtigste Punkt dabei ist, dass der erforderliche Aufwand für Überwachung und Durchsetzung die Kapazitäten, die unsere Organisationen bereitstellen können, bei weitem übersteigt. 

    Im aktualisierten Durchsetzungsplan heißt es: „Im Vorfeld des Jahreswechsels 2026/2027 soll geprüft werden, welche Rolle und welche Aufgaben die Boa im Hinblick auf die Durchsetzung des Feuerwerksverbots hat (siehe eine der Maßnahmen unter 7.4), und ob die Befugnisse der Boas der Bereiche I und II stärker aneinander angeglichen werden müssen.“ Die derzeitige Rolle und Aufgabe der Boas im Zusammenhang mit dem Einsatz gegen Feuerwerkskörper sind anhand der Praxis klar umrissen und basieren auf Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei. Dabei wurden die unterschiedlichen Befugnisse berücksichtigt. Für die Durchführung dieser und anderer regulärer Aufgaben beschäftigen unsere Gemeinden aufgrund verschiedener Faktoren nicht genügend Ordnungsbeamte. Durch das Inkrafttreten des allgemeinen Feuerwerksverbots und die Notwendigkeit, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und gegebenenfalls Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, verschärft sich der Kapazitätsmangel. Wir befürworten das allgemeine Feuerwerksverbot, sind aber gleichzeitig davon überzeugt, dass mit mehr neuen Vorschriften auch mehr Kapazitäten zur Durchsetzung einhergehen sollten. 

  2. Im Rahmen der derzeitigen Kapazitäten zur Durchsetzung der Vorschriften besteht ein Problem bei der Rezertifizierung. In unseren Gemeinden herrscht ein struktureller Mangel an zertifiziertem Durchsetzungspersonal. Dadurch sind wir als Bürgermeister schon allein bei der regulären Arbeit gezwungen, Entscheidungen darüber zu treffen, wofür unsere knappen Kapazitäten eingesetzt werden und wofür nicht. Der Spielraum, den Ihr Ministerium im Rahmen der Ausnahmeregelung sieht, um Entscheidungen auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten zu treffen, besteht nicht, da wir einerseits derzeit bereits mit Ordnungshütern zu tun haben, die nicht über eine gültige Rezertifizierung verfügen, und andererseits die Polizeiakademie ab 2026 die Rezertifizierung der Ordnungshüter eingestellt hat. Auf lokaler und regionaler Ebene suchen die Gemeinden in Limburg nach eigenen Lösungen für den strukturellen Bedarf an einer rechtzeitigen Rezertifizierung ihrer BOAs. Ob diese Lösungen Zeitspanne funktionieren werden, hängt teilweise von externen Organisationen und Faktoren ab. Daher gehen wir davon aus, dass innerhalb der verbleibenden verfügbaren Zeit nicht genügend zertifizierte BOAs zur Verfügung stehen werden, um die notwendigen Aufgaben zu erfüllen. 
  3. Unverhältnismäßiger Umsetzungsdruck auf die Gemeinden Die vorgeschlagenen Vorschriften – der Beschluss über einen sicheren Jahreswechsel mit der Ausnahmeregelung für den Bürgermeister sowie der Durchsetzungsplan – legen einen erheblichen Teil der Verantwortung für die verfahrenstechnische Abwicklung, für die präventive und kontrollierende Überwachung sowie für die Durchsetzung und das Risikomanagement auf die Gemeinden. Gleichzeitig bieten diese Vorschriften zu wenige Möglichkeiten, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die lokalen Durchführungsstellen sind hierfür nicht ausreichend ausgestattet, sowohl was Wissen und Mittel als auch personelle Kapazitäten betrifft. Allein schon die Einführung und Umsetzung der Ausnahmeregelung würde eine Aufstockung der lokalen Verwaltungskapazitäten erfordern, um zu überprüfen, ob die Antragsteller alle vorgeschlagenen Bedingungen erfüllen. Dies gilt sowohl für die formalen Anforderungen, die die Antragsteller und der Antrag erfüllen müssen, als auch für die Anforderungen, denen Transport, Lagerung und das Abbrennen genügen müssen. Hinzu kommen noch die Anforderungen für die sichere Teilnahme der Öffentlichkeit an einer solchen Veranstaltung. Aus diesem Grund vertreten wir gemeinsam den Standpunkt, keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. 
  4. Sicherheitsrisiken für kommunale Mitarbeiter Aufgrund begrenzter Einsatzmöglichkeiten und eines Mangels an speziell ausgebildetem Personal entsteht eine Situation, in der die Sicherheit der kommunalen Mitarbeiter, einschließlich der Ordnungsbeamten, gefährdet ist. Dieses Risiko tritt insbesondere zum Jahreswechsel auf. Die Ereignisse (u. a. der Einsatz des viel diskutierten Feuerwerkswerfers gegen Rettungskräfte) während des vergangenen Jahreswechsels haben mehrfach gezeigt, dass der unsachgemäße Umgang mit Knall- und Zierfeuerwerk ernsthafte Sicherheitsrisiken für die Polizei und Rettungskräfte mit sich bringt. Umso mehr gilt dies, wenn unsere Ordnungshüter zusätzliche Befugnisse und damit Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Feuerwerksverbots erhalten. Wir gehen bereits im Voraus davon aus, dass unsere Ordnungshüter mit zusätzlichen Sicherheitsrisiken konfrontiert werden. Als Arbeitgeber der Boas haben wir die Aufgabe bzw. die Sorgfaltspflicht, unsere Boas vor bestimmten Risiken zu schützen. Und deshalb erscheint es uns als Arbeitgeber der Boas absolut nicht richtig, unsere Boas zur Durchsetzung des Feuerwerksverbots einzusetzen, obwohl wir bereits im Voraus wissen, dass dies ernsthafte Sicherheitsrisiken mit sich bringen wird. 5. Begrenzte Verfügbarkeit von Polizeikapazitäten Wir sind der Ansicht, dass innerhalb der Einheit Limburg zu wenig Polizeikapazitäten für alle Sicherheitsfragen zur Verfügung stehen. Dadurch gerät bereits die Ausführung der regulären Polizeiaufgaben unter Druck. Dieses Signal haben wir bereits (mehrfach) aus der Steuerungsgruppe „Netzwerk Sicher Limburg“ gesendet, und dies geht auch aus dem Untersuchungsbericht hervor: „Bin ich von Limburg, der Nationalpolizei oder vom Minister?“ von Professor Hoogenboom. Die für eine angemessene Durchsetzung der neuen Vorschriften erforderliche Unterstützung steht daher nicht zur Verfügung. Durch die Schaffung der Ausnahmeregelung zum Feuerwerksverbot wird auf lokaler Ebene zusätzlicher Druck auf die verfügbaren Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ausgeübt. Und das kommt noch zu all den Herausforderungen hinzu, mit denen wir in Limburg derzeit ohnehin schon konfrontiert sind. Dies zeigt sich allein schon an den landesweiten Ranglisten, in denen wir seit Jahren im negativen Sinne ganz oben stehen (Unterweltkarte, Lebensqualitätsbarometer, Sicherheitsmonitor usw.). Zudem beruhigt es uns nicht, dass wir bei eventuellen Problemen im Zusammenhang mit einer gewährten Ausnahmegenehmigung (z. B. unsachgemäße Lagerung und/oder Transport von Feuerwerkskörpern usw.) nicht mit Unterstützung durch die Polizei rechnen können. Dies liegt unter anderem an der folgenden Formulierung: „Der Bürgermeister erteilt die Ausnahmegenehmigung, und unserer Ansicht nach wendet man sich in diesem Fall nicht direkt an die Polizei, da es sich hier um Vorschriften handelt, die mit einer Verwaltungsmaßnahme zusammenhängen, die ein Bürgermeister selbst trifft. Dafür gibt es andere Dienststellen …“, die der nationale Feuerwerkskoordinator der Polizei während einer Sendung von „Nieuwsuur“ am 17. Januar 2026 abgegeben hat. Diese Aussage steht im Widerspruch zur geltenden Realität und zur Aufgabenverteilung im kommunalen Sicherheitsbereich. 6. Grenzlage und Verfügbarkeit von Feuerwerkskörpern Die Vorschriften bezüglich des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern für Verbraucher sind nicht in allen Nachbarländern gleich. Unsere Gemeinden grenzen direkt an Deutschland und/oder Belgien. In Belgien ist beispielsweise der Verkauf von Feuerwerkskörpern das ganze Jahr über erlaubt. Darüber hinaus gibt es Unterschiede hinsichtlich der Arten von Feuerwerkskörpern, die in den Handel gebracht werden dürfen. Diese Unterschiede führen dazu, dass Niederländer in Belgien und Deutschland Feuerwerkskörper erwerben, die in den Niederlanden nicht erlaubt sind und nicht (legal) erhältlich sind. Dadurch stehen wir als Grenzgemeinden vor zusätzlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung des Feuerwerksverbots. 

Antrag auf administrative Beratung und Unterstützung 

Angesichts dieser gemeinsamen Probleme bitten wir Sie um Folgendes: 

  • Zeitspanne kurzfristige Verwaltungsbesprechung; 
  • Überprüfung des Umsetzungsplans; 
  • Zusätzliche Unterstützung bei der Kapazität und klare landesweite Richtlinien; 
  • Untersuchung von Umsetzungsmodellen, die für Kommunen tatsächlich realisierbar sind. 

Abschließend streben wir einen sicheren und kontrollierten Jahreswechsel an. Wir vertrauen darauf, dass unsere gemeinsamen Hinweise zu einem konstruktiven Umgang mit den Umsetzungsproblemen beitragen können. Wir freuen uns auf Ihre Antwort und eine Einladung zu einem Gespräch. 

Mit freundlichen Grüßen, im Namen der unten aufgeführten Bürgermeister aus Limburg:

Herr Dr. R. Wever, Bürgermeister von Heerlen 

Frau Dr. P. Dassen-Housen, Bürgermeisterin von Kerkrade 

Herr R. de Boer, Bürgermeister von Landgraaf 

Frau W. van der Rijt, Bürgermeisterin von Brunssum 

Herr Ing. E. Geurts, Bürgermeister von Beekdaelen 

Herr D.P.W. Joppe, Bürgermeister von Voerendaal 

Frau S. Scheepers, Bürgermeisterin von Simpelveld 

Herr A. Krijnen, Bürgermeister von Eijsden-Margraten 

Frau N. Ramaekers, Bürgermeisterin von Gulpen-Wittem 

Herr J. Niederer, amtierender Bürgermeister von Meerssen 

Herr H. Leunessen, Bürgermeister von Vaals 

Herr D. Prevoo, Bürgermeister von Valkenburg aan de Geul 

Frau D.H. Schmalschläger, Bürgermeisterin von Leudal 

Herr Ing. J.M.A. van Agtmaal, Bürgermeister von Roerdalen 

Herr Dr. J.W.M.M.J. Hessels, Bürgermeister von Echt-Susteren 

Frau Y.F.W. Hoogtanders, Bürgermeisterin von Roermond 

Herr D. Schneider, Bürgermeister von Maasgouw 

Frau C. Van Basten-Boddin, Rechtsanwältin, Bürgermeisterin von Beek 

Herr W.A.G. Hillenaar, Rechtsanwalt, Bürgermeister von Maastricht 

Frau M.F.H. Leurs-Mordang, Bürgermeisterin von Stein 

Herr H. Verheijen, Bürgermeister von Sittard-Geleen 

Herr J.M.T. Teunissen, Bürgermeister von Gennep 

Herr Dr. M.H.D. Rauner, Bürgermeister von Bergen 

Herr M.C. Uitdehaag, Dipl.-Ing., Bürgermeister von Venray 

Herr R.J.H. Vlecken, Rechtsanwalt, Bürgermeister von Weert