26 Bürgermeister aus Limburg befürchten Probleme mit den neuen Feuerwerksvorschriften
Ab dem 1. August 2026 gilt ein landesweites Feuerwerksverbot. Dann ist es in den Niederlanden nicht mehr erlaubt, Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch zu kaufen, zu verkaufen oder abzuzünden. Die neuen Vorschriften sehen jedoch vor, dass Bürgermeister Vereinen und Stiftungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen dürfen. Diese Gruppen müssen jedoch einen lokalen Bezug zur Gemeinde haben. Die Zweite Kammer legte drei Bedingungen für das Gesetz zum sicheren Jahreswechsel fest:
- Kommunen müssen Ausnahmegenehmigungen erteilen können
- Es muss ein realistischer Plan zur Durchsetzung des Verbots ausgearbeitet werden
- Die Feuerwerksbranche muss eine angemessene Entschädigung erhalten

Bürgermeister in Limburg sind besorgt über neue Vorschriften für Feuerwerkskörper
Die Bürgermeister von 26 limburgischen Gemeinden haben sich gemeinsam über die neuen Feuerwerksvorschriften beraten. Sie sehen große Probleme bei der Umsetzung dieser Vorschriften. Die neuen Vorschriften bringen zusätzliche Aufgaben für die Gemeinden mit sich. Die Gemeinden müssen:
- Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper beantragen
- Die neuen Regeln durchsetzen
Die Gemeinden erhalten dafür weder zusätzliche Mittel noch zusätzliches Personal. Schon für ihre regulären Aufgaben verfügen viele Gemeinden über zu wenig Fachwissen, Geld und Personal.
Die Durchsetzung ist gefährlich
Die Bürgermeister sind besorgt um die Sicherheit der Ordnungskräfte. Vor allem zum Jahreswechsel ist es gefährlich, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Die Polizei erklärt, dass sie bei Verstößen gegen die neuen Ausnahmeregelungen nicht sofort eingreift. Deshalb sind die Bürgermeister der Ansicht, dass die Polizei in Limburg zu wenig Unterstützung für eine sichere Durchsetzung der Vorschriften leistet.
Was tun die Bürgermeister nun?
Die 26 Bürgermeister haben einen Brief an den Minister für Justiz und Sicherheit sowie an den Staatssekretär für Infrastruktur und Wasserwirtschaft geschickt. In dem Brief erklären sie, dass die neuen Feuerwerksvorschriften nicht umsetzbar sind. Aus diesem Grund erteilen diese Gemeinden keine Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper.